Deutschland und Frankreich wollen gemeinsame Kriterien für europäische digitale Dienste und Cloud-Infrastruktur vorlegen, um die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern zu verringern.
Mit dem gemeinsamen Vorstoß rücken Berlin und Paris die Frage der digitalen Souveränität erneut in den Mittelpunkt der europäischen Wirtschafts- und Technologiepolitik.
Beide Regierungen verstehen den Schritt als Teil ihrer engen digitalpolitischen Zusammenarbeit, mit der sie europäische Anbieter stärken und einheitliche Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Interoperabilität durchsetzen wollen.
Hintergrund ist die Beobachtung, dass ein großer Teil der in Europa genutzten Cloud-Kapazitäten von wenigen außereuropäischen Konzernen bereitgestellt wird.
Branchenbeobachter verweisen seit Längerem darauf, dass diese Konzentration Fragen der Versorgungssicherheit, der Rechtsdurchsetzung und der technologischen Unabhängigkeit aufwirft.
Was bedeutet digitale Souveränität?
Unter digitaler Souveränität wird die Fähigkeit verstanden, über digitale Infrastrukturen, Daten und Technologien eigenständig zu verfügen, ohne in kritischen Bereichen von einzelnen Anbietern oder Rechtsräumen abhängig zu sein.
In der Praxis geht es um Datenhaltung nach europäischem Recht, um nachvollziehbare Lieferketten bei Hard- und Software sowie um die Möglichkeit, Anbieter ohne hohe Wechselkosten zu tauschen.
Initiativen wie Gaia-X verfolgen seit mehreren Jahren das Ziel, europäische Standards für vertrauenswürdige Cloud-Dienste zu definieren.
Der deutsch-französische Vorstoß knüpft an diese Vorarbeiten an und soll gemeinsame Kriterien bündeln, an denen sich Beschaffung und Zertifizierung orientieren können.
Warum gelten Cloud und KI als Wachstumstreiber?
Cloud-Computing und Künstliche Intelligenz zählen zu den am schnellsten wachsenden Segmenten der Digitalbranche.
Rechenkapazität bildet die Grundlage für KI-Anwendungen, und die Nachfrage nach leistungsfähigen Rechenzentren steigt entsprechend.
Auf europäischer Ebene soll unter anderem das Vorhaben IPCEI-CIS (Important Project of Common European Interest – Next Generation Cloud Infrastructure and Services) den Aufbau einer vernetzten europäischen Cloud-Edge-Infrastruktur fördern.
Marktteilnehmer sehen in eigenen Kapazitäten zugleich einen wirtschaftlichen Hebel: Wer Infrastruktur und Modelle in Europa betreibt, kann Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Inland halten.
Wie ordnet sich der Vorstoß in die EU-Debatte ein?
Der Schritt fügt sich in einen dichten Rechtsrahmen ein.
Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) greifen gestaffelte Pflichten – für Hochrisiko-KI gelten zentrale Vorgaben ab dem 2.
August 2026.
Der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) regulieren marktmächtige Plattformen, während die NIS-2-Richtlinie, in Deutschland über das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, die Cybersicherheit kritischer Dienste verschärft.
Die Europäische Kommission hat zudem angekündigt, den Ausbau europäischer Cloud- und KI-Kapazitäten gesetzlich flankieren zu wollen.
Der deutsch-französische Vorstoß zielt darauf, diese Vorhaben mit konkreten, gemeinsam getragenen Kriterien zu unterfüttern.
Ob daraus verbindliche Standards werden, hängt davon ab, ob sich weitere Mitgliedstaaten und die Kommission den Vorschlägen anschließen.



