Verifikation
Faktenprüfung
Jeder Tagesblick-Artikel durchläuft vor Veröffentlichung eine Faktenprüfung. Tiefe und Form richten sich nach Artikeltyp und Aktualität.
Quellenhierarchie
Tier 1: Gesetzes- und Verordnungstexte (EUR-Lex, Bundesgesetzblatt), Behörden-Originale (Bundesnetzagentur, BMI, BMWK), Originalquellen der Bundesregierung.
Tier 2: Statistisches Bundesamt, Eurostat, OECD, Bundesbank, EZB.
Tier 3: Begutachtete Forschung, Studien anerkannter Institute (DIW, ifo, RWI, IW Köln).
Tier 4: Unternehmenskommunikation, Pressemitteilungen, NGO-Studien — nur mit Kontextualisierung und Quellennennung.
Workflow nach Artikeltyp
Eilmeldung (< 250 Wörter): Mindestens eine Tier-1- oder Tier-2-Quelle. Bei sich entwickelnden Lagen Hinweis auf Vorläufigkeit. Korrekturfenster: 24 Stunden mit aktiver Beobachtung.
Erklärer (500–1500 Wörter): Mindestens zwei Primärquellen, davon eine Tier 1. Jede Frist, Zahl und Personenattribuierung wird einzeln verifiziert.
Hintergrund (> 1500 Wörter): Mindestens drei Primärquellen, davon mindestens eine Originalbefragung oder Originalrecherche. Statements werden mindestens einmal gegengeprüft.
Was wir nie tun
Wir generieren keine Zitate. Wir kolportieren keine Aussagen ohne nachvollziehbare Quelle. Wir verwenden keine Statistiken ohne Bezugszeitraum und Methodikhinweis.
Wir kennzeichnen Unsicherheit explizit. Wo eine Quelle nicht abschließend bestätigt werden kann, sagen wir das.
KI-Unterstützung in der Faktenprüfung
KI-Systeme können bei der Recherche unterstützen, etwa beim Auffinden von Quellen oder bei der Strukturierung. Die Verifikation einer Aussage erfolgt jedoch immer durch ein Redaktionsmitglied am Original.