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Verifikation

Quellen-Richtlinie

Diese Richtlinie regelt den Umgang mit Quellen — benannten und unbenannten. Sie ergänzt unsere Faktenprüfungs-Richtlinie.

Benannte Quellen sind die Regel

Aussagen werden nach Möglichkeit unter Nennung von Person, Funktion, Datum und Anlass attribuiert. Direkte Zitate werden im Wortlaut wiedergegeben und mit Sprecherattribution versehen.

Anonyme Quellen

Anonymisierung ist die Ausnahme. Sie ist zulässig, wenn die Quelle bei Nennung berufliche, rechtliche oder körperliche Risiken zu erwarten hätte und die Information anders nicht zugänglich ist.

Anonymisierte Aussagen werden mit funktionaler Beschreibung wiedergegeben („eine Person, die mit den Verhandlungen vertraut ist"). Mindestens ein Redaktionsmitglied muss die Identität der Quelle kennen und ihre Glaubwürdigkeit einschätzen können.

Aussagen anonymer Quellen, die andere Personen belasten, werden nur veröffentlicht, wenn sie durch eine zweite, unabhängige Quelle gestützt werden.

Off the record und Hintergrund

Off-the-Record-Aussagen erscheinen nicht in Artikeln, sondern dienen ausschließlich der Einordnung.

Hintergrundgespräche fließen in die Berichterstattung ein, ohne dass die Quelle namentlich genannt wird; siehe Abschnitt zu anonymen Quellen.

Belegpflicht

Behauptungen, die nicht aus offen zugänglichen Quellen belegbar sind, kennzeichnen wir als solche. Wir verzichten lieber auf eine Schlagzeile als auf Verlässlichkeit.

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