Die Bundesnetzagentur richtet zum 1.
Juli 2026 eine zentrale KI-Servicestelle in Bonn ein.
Sie soll Unternehmen — vor allem aus dem Mittelstand — bei der Umsetzung der KI-Verordnung der Europäischen Union unterstützen, deren Hauptanforderungen für Hochrisiko-Systeme ab 2.
August 2026 anwendbar sind.

Die Servicestelle berät kostenfrei zur Einordnung von KI-Systemen in die Risikoklassen des EU AI Act, zu Konformitätsbewertungen und zur Marktüberwachung.
Sie ist im neu geschaffenen Geschäftsbereich Digitales der Behörde angesiedelt.

Was die Servicestelle leistet

Die Beratung umfasst drei Bereiche.
Erstens: die Risikoklassifizierung.
Unternehmen erhalten eine fundierte Einschätzung, ob ein eingesetztes KI-System unter Anhang III der KI-Verordnung fällt und damit als hochriskant gilt.
Zweitens: die Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
Drittens: das Zusammenspiel mit der Marktüberwachung und der CE-Kennzeichnung.

Warum gerade der Mittelstand im Fokus steht

Großunternehmen verfügen häufig über eigene Compliance-Teams und externe Beratung.
Im Mittelstand fehlt diese Infrastruktur.
Eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom aus dem Frühjahr 2026 zeigt: rund 60 Prozent der Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten geben an, die konkreten Anforderungen des EU AI Act nicht zu kennen — obwohl viele bereits KI-gestützte Werkzeuge im Personalbereich, in der Produktion oder im Kundenservice einsetzen.
Genau diese Anwendungsfelder können nach Anhang III in den Hochrisiko-Bereich fallen.

Welche Fristen jetzt entscheidend sind

Der EU AI Act trat am 1.
August 2024 in Kraft und wird in Stufen anwendbar.
Die wichtigsten Termine für deutsche Unternehmen:

  • 2. Februar 2025: Verbote für unannehmbare KI-Praktiken anwendbar.
  • 2. August 2025: Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle anwendbar.
  • 2. August 2026: Hauptanforderungen für Hochrisiko-Systeme anwendbar.
  • 2. August 2027: Volle Anwendung des EU AI Act.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Was die Servicestelle nicht ist

Die Beratung ersetzt keine Konformitätsbewertung.
Diese muss weiterhin durch den Anbieter selbst oder durch eine benannte Stelle erfolgen.
Auch eine rechtsverbindliche Auslegung einzelner Bestimmungen ist nicht Teil des Angebots.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Servicestelle ergänzend zu bestehenden Branchenverbänden und privater Rechtsberatung wirkt.

Damit ist die KI-Servicestelle vor allem ein niederschwelliger Einstieg in die Materie — und ein deutliches Signal des Bundes, dass die Umsetzung des EU AI Act in Deutschland aktiv begleitet wird.

Quellen