Mit dem 30.
April 2026 ist die staatliche Energiepreisbremse für Strom, Gas und Fernwärme in Deutschland endgültig ausgelaufen.
Seit Anfang Mai melden Versorger bundesweit Anpassungen ihrer Endkundentarife nach oben, Verbraucherschutzverbände raten zu einem systematischen Tarifvergleich, und Verbände der energieintensiven Industrie warnen vor wachsenden Wettbewerbsnachteilen gegenüber europäischen Standorten mit günstigeren Strompreisen.

Die Preisbremsen waren Ende 2022 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeführt und mehrfach verlängert worden.
Sie deckelten den Arbeitspreis für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Mit dem Wegfall dieses Schutzschirms gilt für Haushalte und Unternehmen wieder vollständig der vertraglich vereinbarte Tarif.

Warum die Endkundenpreise jetzt steigen

Die Großhandelspreise für Strom und Gas sind seit den Höchstständen der Energiekrise zwar deutlich gesunken, liegen aber weiter über dem Niveau vor 2022.
Hinzu kommen gestiegene Netzentgelte, die nach Angaben der Bundesnetzagentur in mehreren Verteilnetzgebieten zum Jahreswechsel angehoben wurden, sowie die CO₂-Bepreisung im nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr.
Versorger geben diese Kostenbestandteile nun ungebremst an die Endkunden weiter.

Marktbeobachter rechnen damit, dass insbesondere Kundinnen und Kunden in der teureren Grundversorgung von den Anpassungen betroffen sind.
Wer in den vergangenen Jahren nicht aktiv den Tarif gewechselt hat, dürfte überproportional belastet werden.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Sonderkündigungsrechte bei Preiserhöhungen weiterhin gelten und Haushalte den Anbieter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe wechseln können.

Was Verbraucherschützer raten

Verbraucherzentralen empfehlen, die Preiserhöhungsschreiben sorgfältig zu prüfen und über etablierte Vergleichsportale aktuelle Angebote einzuholen.
Wichtige Kriterien sind aus Sicht der Beratungsstellen die Vertragslaufzeit, die Preisgarantie und die Höhe etwaiger Boni, die im Folgejahr regelmäßig entfallen.
Auch ein Wechsel in den Grundversorgungstarif kann in Einzelfällen günstiger sein als der bisherige Sondervertrag, sofern dieser an gestiegene Beschaffungskosten gekoppelt ist.

Parallel weisen die Beratungsstellen auf bestehende Entlastungen hin.
Einkommensschwache Haushalte können weiterhin Wohngeld mit integrierter Heizkostenkomponente beantragen, zudem gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme noch bis Ende März 2026 nach Auslaufen der jüngsten Verlängerung nicht mehr.
Dieser steuerliche Effekt verschärft die Belastung zusätzlich.

Wie die Industrie reagiert

Verbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband der Chemischen Industrie (VCI) und die Wirtschaftsvereinigung Stahl fordern seit Monaten eine schnelle Entscheidung über einen langfristig planbaren Industriestrompreis.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte ein entsprechendes Konzept vorgelegt, das innerhalb des EU-Beihilferahmens energieintensive Branchen entlasten soll.
Eine Verabschiedung steht weiterhin aus.

Unternehmen der Grundstoffindustrie warnen, dass die Kombination aus gestiegenen Netzentgelten, dem ab dem 1.
Januar 2026 mit Zertifikatspflicht greifenden CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und nun auslaufenden Preisbremsen die internationale Wettbewerbsfähigkeit schmälert.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass insbesondere Standorte in Frankreich und Skandinavien strukturell günstigere Strompreise bieten und Investitionsentscheidungen zunehmend dort verortet werden.

Die Bundesregierung steht damit unter Druck, ein dauerhaftes Preisregime für die Industrie zu schaffen und gleichzeitig Haushalte sozial abzufedern, ohne die Schuldenbremse zu verletzen.

Quellen