Die jüngste Tarifeinigung im süddeutschen Maschinenbau, die zwischen dem Arbeitgeberverband Südwestmetall und der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) für die Beschäftigten in Baden-Württemberg geschlossen wurde, führt nach Berechnungen von Branchenbeobachtern trotz nominalen Lohnzuwachses zu einem realen Kaufkraftverlust.
Grund ist die Konstruktion des Abschlusses: Ein verhältnismäßig knappes Tabellenplus wird durch steuer- und abgabenbegünstigte Einmalzahlungen ergänzt, die im Folgejahr nicht in die Entgelttabelle einfließen.

Warum die Einmalzahlung die Tabelle verwässert

Der Mechanismus ist aus früheren Tarifrunden bekannt, gewinnt aber durch die anhaltend erhöhte Teuerungsrate an Schärfe.
Eine Inflationsausgleichsprämie, wie sie der Gesetzgeber bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro abgabenfrei gestellt hat, erhöht zwar kurzfristig das verfügbare Einkommen.
Sie wirkt jedoch nicht prozentual auf die Folgeentgelte, bildet keine Basis für künftige Tariferhöhungen und fließt nicht in die Rentenanwartschaft ein.
Die eigentliche Tabellenanhebung fällt entsprechend niedriger aus, als es das kommunizierte Gesamtvolumen vermuten lässt.

Für einen Facharbeiter in der Entgeltgruppe 7 bedeutet das in der Praxis: Liegt die Tabellenerhöhung unter der jährlichen Verbraucherpreissteigerung, sinkt der reale Tariflohn ab dem Zeitpunkt, an dem die Einmalzahlung aufgezehrt ist.
Marktteilnehmer verweisen darauf, dass dieser Effekt erst in den Tariftabellen der Folgejahre sichtbar wird und sich über die Laufzeit eines mehrjährigen Abschlusses kumuliert.

Konjunkturlage drückt auf den Verteilungsspielraum

Der Verteilungsspielraum im Maschinen- und Anlagenbau ist eng.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) verweist seit Monaten auf rückläufige Auftragseingänge, eine schwache Nachfrage aus China sowie hohe Energie- und Vorproduktkosten.
Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeber in der laufenden Runde auf eine planbare Entlastung der Lohnstückkosten gedrungen.
Einmalzahlungen erfüllen diese Anforderung, weil sie die Personalkostenbasis nicht dauerhaft anheben.

Die IG Metall verweist im Gegenzug auf die Reallohnentwicklung der zurückliegenden drei Jahre, in denen die Tariflöhne in mehreren Branchen hinter der Inflation zurückgeblieben sind.
Aus Sicht der Gewerkschaft soll die Einmalzahlung den akuten Kaufkraftverlust abfedern, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu gefährden.
Beide Seiten kommunizieren den Abschluss daher mit unterschiedlicher Akzentsetzung, ohne dass sich die zugrundeliegende Rechnung ändert.

Welche Folgen für Beschäftigte und Betriebe?

Für Beschäftigte ist die mittelfristige Wirkung entscheidend.
Sobald die Inflationsausgleichsprämie vollständig ausgezahlt ist, bestimmt allein die Tabellenerhöhung die laufende Vergütung — und damit auch die Bemessungsgrundlage für Schichtzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die betriebliche Altersvorsorge.
Branchenbeobachter rechnen vor, dass die kumulierte Tabellensteigerung über die Laufzeit eines typischen Abschlusses um mehrere Prozentpunkte unter der erwarteten Preisentwicklung liegen kann.

Für die Betriebe entsteht im Gegenzug eine kalkulierbare Kostenstruktur.
Der Maschinenbau, der traditionell auf langfristige Lieferverträge mit fixierten Preisen angewiesen ist, gewinnt Planungssicherheit.
Strittig bleibt, ob dieses Modell in einer Phase strukturell erhöhter Inflation tragfähig ist oder ob sich der Reallohnrückstand in den kommenden Tarifrunden in höheren Forderungen niederschlägt.
Die nächste Tarifauseinandersetzung dürfte zeigen, wie tragfähig der jetzt eingeschlagene Kompromiss aus Sicht der Belegschaften tatsächlich ist.

Quellen