Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in Berlin ein Gesetz zur Stärkung des Rechts auf Reparatur beschlossen, mit dem die europäische Richtlinie (EU) 2024/1799 in deutsches Recht überführt wird und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten erstmals umfassend zur Reparierbarkeit ihrer Produkte verpflichtet werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Elektroschrott zu verringern und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine echte Alternative zum Neukauf zu eröffnen.

Welche Pflichten kommen auf Hersteller zu?

Kern des Gesetzes ist die Verpflichtung der Hersteller, bestimmte Produktgruppen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung gegen ein angemessenes Entgelt zu reparieren.
Betroffen sind zunächst Gerätekategorien, für die auf europäischer Ebene bereits Reparaturvorgaben über die Ökodesign-Anforderungen bestehen, darunter Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler sowie Smartphones und Tablets.
Hersteller müssen Ersatzteile über einen festgelegten Zeitraum bereithalten und zu transparenten Preisen anbieten.

Hinzu kommen Informationspflichten: Unternehmen sollen Verbraucher künftig über die Reparierbarkeit ihrer Produkte aufklären und dürfen Reparaturen nicht durch technische oder vertragliche Hürden erschweren.
Praktiken, die unabhängige Werkstätten von der Instandsetzung ausschließen oder gebrauchte und nachgebaute Ersatzteile blockieren, werden eingeschränkt.
Zur leichteren Orientierung soll eine europäische Online-Plattform Reparaturbetriebe und Anbieter aufbereiteter Geräte auffindbar machen.

Was ändert sich für Verbraucher konkret?

Für Verbraucher bedeutet die Neuregelung vor allem, dass eine Reparatur außerhalb der Garantie nicht länger am fehlenden Ersatzteil oder an verschlossenen Bauweisen scheitern soll.
Wer ein defektes Gerät reparieren lassen möchte, erhält einen Anspruch gegenüber dem Hersteller, sofern das Produkt unter die erfassten Kategorien fällt.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist wird zudem ein Anreiz zur Reparatur statt zum Austausch gesetzt: Entscheidet sich ein Käufer für die Instandsetzung, verlängert sich die Gewährleistung entsprechend.

Branchenbeobachter erwarten, dass sich der Markt für unabhängige Reparaturdienste dadurch belebt und die Preise für Ersatzteile transparenter werden.
Verbraucherschützer hatten lange kritisiert, dass viele Geräte aus wirtschaftlichen Gründen verschrottet werden, obwohl eine Reparatur technisch möglich wäre.

Wann gelten die neuen Regeln?

Die Vorgaben treten gestaffelt in Kraft.
Maßgeblich ist der von der EU-Richtlinie gesetzte Rahmen, der eine Umsetzung in nationales Recht bis zum 31.
Juli 2026 verlangt; die konkreten Reparaturpflichten greifen anschließend nach Produktgruppe und Übergangsfristen.
Das Bundesministerium der Justiz hatte den Entwurf federführend erarbeitet.

Offen bleibt, wie wirksam die Durchsetzung gelingt.
Marktteilnehmer verweisen darauf, dass die Reichweite des Reparaturanspruchs stark davon abhängt, welche Gerätekategorien über die Ökodesign-Vorgaben erfasst werden und wie streng die Bereitstellung von Ersatzteilen kontrolliert wird.
Verbraucherverbände fordern eine begleitende Marktüberwachung und einheitliche Vorgaben zur Preisgestaltung, damit das Recht auf Reparatur nicht an überhöhten Ersatzteilkosten scheitert.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.