Wer in Deutschland ein neues Smartphone kauft, profitiert seit dem 20.
Juni 2025 von verbindlichen EU-Vorgaben zu Ersatzteilen, Software-Updates und Reparierbarkeit: Die EU-Ökodesign-Verordnung für Smartphones und Tablets (Verordnung (EU) 2023/1670) verpflichtet Hersteller europaweit, ihre Geräte länger reparabel und nutzbar zu halten.
Flankiert wird sie von der EU-Energielabel-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1669) sowie der Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Richtlinie (EU) 2024/1799), die die Mitgliedstaaten bis zum 31.
Juli 2026 in nationales Recht umsetzen müssen.
Für Verbraucher verschiebt sich damit die Frage beim nächsten Kauf: weg vom reinen Neupreis, hin zu Langlebigkeit und Reparaturkosten.

Was schreibt die Ökodesign-Verordnung konkret vor?

Hersteller müssen für neu auf den Markt gebrachte Smartphones mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Verkaufs zentrale Ersatzteile bereitstellen – darunter Displays, Akkus, Ladebuchsen, Kameras und Knöpfe.
Sicherheitsrelevante Betriebssystem-Updates müssen über mindestens fünf Jahre nach dem letzten Verkauf des Modells geliefert werden.
Hinzu kommen Anforderungen an die Haltbarkeit: Akkus sollen nach 800 vollständigen Ladezyklen noch über 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität verfügen, und Geräte müssen Sturz- sowie Staub- und Wasserschutztests bestehen.

Für den Alltag bedeutet das: Ein Akkutausch oder ein Displaywechsel soll auch Jahre nach dem Kauf möglich bleiben, ohne dass ein funktionierendes Gerät allein wegen fehlender Ersatzteile ausgemustert werden muss.
Reparaturbetriebe und unabhängige Werkstätten erhalten zudem leichteren Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen.

Wie hilft das neue Energielabel beim Vergleich?

Seit dem Stichtag tragen Smartphones im Handel – online wie im Laden – das bekannte EU-Energielabel, das bislang vor allem von Haushaltsgeräten geläufig war.
Es weist neben der Energieeffizienz die Akkulaufzeit, die Sturzfestigkeit, den Schutz gegen Staub und Wasser sowie einen Reparierbarkeitsindex aus.
Verbraucher können damit erstmals auf einen Blick vergleichen, wie robust und reparaturfreundlich konkurrierende Modelle sind, bevor sie sich entscheiden.

Der Reparierbarkeitsindex bewertet unter anderem, wie leicht sich ein Gerät zerlegen lässt und wie gut Ersatzteile verfügbar sind.
Marktbeobachter erwarten, dass dieser Wert mittelfristig zu einem Verkaufsargument wird und Hersteller zu schraubbaren statt verklebten Konstruktionen bewegt.

Was ändert sich durch das Recht auf Reparatur?

Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur zielt auf die Zeit nach dem Kauf.
Sie verpflichtet Hersteller, gängige Produkte auch außerhalb der Gewährleistung gegen ein angemessenes Entgelt zu reparieren, und verbietet Praktiken, die unabhängige Werkstätten oder die Nutzung gebrauchter und gedruckter Ersatzteile behindern.
Geplant ist außerdem eine europaweite Online-Plattform, über die Verbraucher Reparaturdienste in ihrer Nähe finden können.

Bis die Regeln vollständig greifen, bleibt der genaue Umfang von der nationalen Umsetzung abhängig.
Für den nächsten Handykauf gilt jedoch schon jetzt: Wer auf Energielabel, Reparierbarkeitsindex und die garantierten Update-Zeiträume achtet, kann Geräte gezielt nach Lebensdauer auswählen – und nicht nur nach Ausstattung und Preis.