Der Ausweis im Smartphone kommt in Deutschland nur langsam voran: Zwar verpflichtet die reformierte eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1183) alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgern bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche für Identitätsnachweise anzubieten, doch im Alltag deutscher Behörden bleibt der Gang zum Amt vielerorts unverzichtbar.
Wer heute wissen will, was das Smartphone bei der Verwaltung bereits leisten kann, stößt auf ein Nebeneinander aus funktionierenden Bausteinen, Pilotprojekten und Lücken.
Das Fundament existiert seit Jahren: Der Personalausweis verfügt über eine Online-Ausweisfunktion (eID), die sich mit der AusweisApp des Bundes und einem NFC-fähigen Smartphone nutzen lässt.
In Kombination mit der BundID, dem zentralen Nutzerkonto des Bundes, können Bürger damit eine wachsende Zahl von Verwaltungsleistungen digital erledigen – vom Antrag auf BAföG über das Führungszeugnis bis zur Ummeldung des Wohnsitzes, die in mehreren Bundesländern inzwischen vollständig elektronisch möglich ist.
Auch die Online-Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz) gehört zu den Diensten, die den Behördengang ersetzen können.
Was die Wallet heute schon kann
Die eigentliche Smartphone-Wallet im Sinne der EU – die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) – befindet sich in Deutschland noch in der Entwicklung.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert die Arbeiten, erprobt Architektur und Anwendungsfälle aber bislang vor allem in Pilotvorhaben.
Bis dahin bleibt die Kombination aus eID und BundID der praktikabelste Weg: Sie erlaubt es, sich gegenüber Behörden rechtssicher auszuweisen, Anträge zu signieren und Bescheide digital zu empfangen.
Wer die Online-Ausweisfunktion einmal eingerichtet hat, spart sich bei vielen Standardleistungen Termin und Wartezeit.
Branchenbeobachter verweisen allerdings darauf, dass die Nutzung stark davon abhängt, ob Kommunen die entsprechenden Onlinedienste tatsächlich anbieten – das Angebot variiert erheblich zwischen Bundesländern und selbst zwischen Nachbarstädten.
Wo der Gang zum Amt Pflicht bleibt
Ausgerechnet am Anfang der Kette steht weiterhin der Schalter: Die Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses erfordert persönliches Erscheinen, weil Fingerabdrücke vor Ort erfasst werden müssen.
Auch Eheschließungen, viele Leistungen der Ausländerbehörden und die Abholung hoheitlicher Dokumente setzen Präsenz voraus.
Hinzu kommt: Selbst dort, wo Anträge digital gestellt werden können, verlangen manche Ämter im weiteren Verfahren Originalunterlagen in Papierform.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte ursprünglich 575 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital verfügbar machen – ein Ziel, das verfehlt wurde und mit dem OZG-Änderungsgesetz ohne feste Endfrist fortgeschrieben worden ist.
Das dort verankerte Once-Only-Prinzip, nach dem Bürger Nachweise nur einmal einreichen müssen, ist in der Fläche noch nicht Realität.
Was sich mit der EUDI-Wallet ändern soll
Mit der EUDI-Wallet soll das Smartphone künftig nicht nur den Ausweis ersetzen, sondern auch Führerschein, Zeugnisse oder Vollmachten als digitale Nachweise bündeln – nutzbar bei Behörden ebenso wie bei Banken oder Mobilfunkanbietern.
Die eIDAS-Verordnung verpflichtet zudem große Plattformen, die Wallet als Login-Möglichkeit zu akzeptieren.
Ob der Zeitplan bis Ende 2026 hält, gilt unter Marktteilnehmern als offen: Die technischen Spezifikationen der EU wurden erst Ende 2024 finalisiert, und die Integration in die föderale deutsche Verwaltungslandschaft ist komplex.
Bis dahin gilt: Das Smartphone erspart den Behördengang immer öfter – abschaffen kann es ihn noch nicht.



