Kommunen ziehen KI-Chatbots zurück – Datenschutz wirft offene Fragen auf, KI-Nutzung im Mittelstand, E-Rechnungspflicht und Verbraucherschutz-Forderungen sind gute Anknüpfungspunkte.
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Mehrere deutsche Kommunen erproben seit diesem Jahr den Umstieg von US-Hyperscalern wie Amazon Web Services und Microsoft Azure auf europäische Cloud-Anbieter für Anwendungen in Bürgerämtern.
Grund für die Pilotprojekte sind Bedenken hinsichtlich Datenschutz und digitaler Souveränität, doch die Umsetzung verläuft nach Angaben von Branchenbeobachtern deutlich langsamer als ursprünglich geplant.
Warum wechseln Kommunen überhaupt die Cloud-Anbieter?
Hintergrund der Migrationsversuche ist die Sorge vieler Kommunalverwaltungen, dass sensible Bürgerdaten – etwa Meldedaten, Ausweisinformationen oder Angaben aus dem Once-Only-Prinzip im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) – bei US-Anbietern rechtlich nicht ausreichend vor dem Zugriff durch US-Behörden geschützt sind.
Der US Cloud Act erlaubt es amerikanischen Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen, auf Daten zuzugreifen, die von US-Unternehmen verwaltet werden, unabhängig vom physischen Speicherort der Server.
Diese Rechtsunsicherheit kollidiert aus Sicht vieler Datenschutzbeauftragter mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Landesdatenschutzbehörden sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beobachten die Entwicklung, ohne dass es bislang eine bundesweit einheitliche Vorgabe für Kommunen gibt.
Erst kürzlich hatten Kommunen ihre KI-Chatbots zurückgezogen, weil ähnliche Datenschutzfragen offen blieben.
Woran scheitert der schnelle Umstieg?
In der Praxis zeigt sich, dass viele Bürgeramt-Anwendungen über Jahre hinweg eng an proprietäre Schnittstellen der US-Hyperscaler angepasst wurden.
Eine Migration bedeutet in diesen Fällen nicht bloß das Kopieren von Daten, sondern eine technische Neuentwicklung einzelner Fachverfahren, etwa für Terminvergabe, Ausweisbeantragung oder Gewerbeanmeldung.
Zudem verfügen viele Kommunalverwaltungen nicht über ausreichend IT-Fachpersonal, um eine solche Migration parallel zum laufenden Betrieb zu stemmen.
Kommunale IT-Dienstleister berichten zudem, dass europäische Cloud-Anbieter in einzelnen Fällen noch nicht das gleiche Leistungsspektrum an zertifizierten, für Verwaltungsverfahren zugelassenen Diensten bieten wie die etablierten Hyperscaler.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt zwar Sicherheitsstandards und Zertifizierungen bereit, doch deren Erfüllung durch neue Anbieter benötigt Zeit.
Ähnliche Verzögerungen zeigen sich auch bei der E-Rechnungspflicht, wo kleine Kommunen Eingangsrechnungen weiterhin auf Papier verarbeiten.
Welche Rolle spielt die Finanzierung?
Die Umstellung ist zudem eine Kostenfrage.
Kommunale Haushalte sind derzeit durch andere Investitionsschwerpunkte, etwa im Bereich Infrastruktur und Bildung, gebunden, sodass IT-Migrationsprojekte häufig nachrangig priorisiert werden.
Fördermittel des Bundes im Rahmen der Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes sind bislang primär auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen selbst ausgerichtet, weniger auf den zugrunde liegenden Wechsel der Cloud-Infrastruktur.
Der Bundes-CIO im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) koordiniert übergeordnete Digitalisierungsvorhaben, konkrete Migrationsvorgaben für kommunale Cloud-Infrastruktur bleiben jedoch weitgehend Sache der einzelnen Kommunen und Landesverwaltungen.
Verbraucherschützer wiederum fordern in diesem Zusammenhang ein gesetzliches Recht auf analoge Behördengänge, um Bürger nicht von unfertigen Digitalisierungsprozessen abhängig zu machen.
Wie geht es weiter?
Branchenbeobachter gehen davon aus, dass sich die Migrationsprojekte über mehrere Jahre erstrecken werden, da ein vollständiger Parallelbetrieb aus Sicherheitsgründen notwendig ist, bevor Altsysteme abgeschaltet werden können.
Bis dahin bleiben viele Bürgerämter auf eine Mischung aus bestehender US-Cloud-Infrastruktur und ersten Testumgebungen bei europäischen Anbietern angewiesen.



