Mehrere Küstengemeinden an der deutschen Nordsee stellen ihre Kurabgabe zum Herbst 2026 auf tagesgenaue digitale Gästekarten um: Statt pauschaler Papierkarten für eine Woche oder den gesamten Aufenthalt soll künftig jeder einzelne Anwesenheitstag erfasst und abgerechnet werden.
Betroffen sind Nordseebäder und staatlich anerkannte Erholungsorte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die damit auch Tagesausflügler konsequenter an der Finanzierung von Stränden, Promenaden, Kurparks und Rettungsdiensten beteiligen wollen.

Rechtsgrundlage der Abgabe sind die Kommunalabgabengesetze der Länder, die es Kur- und Erholungsorten erlauben, von ortsfremden Gästen einen Beitrag für touristische Einrichtungen zu erheben.
Die Höhe legt jede Gemeinde in einer eigenen Satzung fest; in der Sommersaison bewegen sich die Sätze an der Nordseeküste üblicherweise im niedrigen einstelligen Eurobereich je Person und Tag, in der Nebensaison meist darunter.
Neu ist nicht die Abgabe selbst, sondern die Art ihrer Erhebung.

Was ist eine tagesgenaue digitale Gästekarte?

Die digitale Gästekarte ist ein personalisierter elektronischer Nachweis, der die Zahlung der Kurabgabe für einen konkreten Kalendertag belegt und zugleich als Zugangs- und Vergünstigungsmedium dient.
Technisch wird sie in der Regel als QR-Code in einer App oder im Browser hinterlegt und aus den Daten des besonderen Meldescheins erzeugt, den Beherbergungsbetriebe nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes ohnehin führen müssen.
Kontrollen an Strandübergängen, in Kurmitteleinrichtungen oder im örtlichen Nahverkehr erfolgen dann durch Scannen statt durch Sichtprüfung.
Für die Gemeinden entfällt damit die Pauschalierung: Reist ein Gast früher ab, wird der Restbetrag rechnerisch nicht mehr fällig, verlängert er, wächst die Abgabe automatisch mit.

Wie werden Tagesausflügler künftig erfasst?

Bislang zahlten Tagesgäste die Abgabe meist freiwillig am Automaten oder gar nicht.
Die neuen Modelle koppeln sie stattdessen an Vorgänge, die ohnehin stattfinden: an das Parkraumticket in Strandnähe, an den Zugang zu bewachten Badeabschnitten oder an Kombiangebote mit dem regionalen Nahverkehr.
Der Ticketkauf erzeugt in diesen Fällen unmittelbar eine tagesgültige Gästekarte, ohne dass Besucher ein zweites Mal an einen Schalter treten müssen.
Branchenbeobachter erwarten dadurch spürbare Mehreinnahmen, weisen aber darauf hin, dass die Erfassung datenschutzrechtlich sauber ausgestaltet sein muss: Zulässig ist nur, was zur Abgabenerhebung erforderlich ist, Bewegungsprofile sind es nicht.

Warum protestieren Ferienhausvermieter?

Den größten Widerstand gibt es bei privaten Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern.
Sie tragen die Meldepflicht und müssen An- und Abreisedaten künftig taggenau und zeitnah in kommunale Portale übertragen, damit die Karte überhaupt erzeugt werden kann.
Wer wenige Objekte vermietet und keine professionelle Buchungssoftware nutzt, erledigt das manuell – bei kurzfristigen Umbuchungen, Verlängerungen oder No-Shows mehrfach je Vorgang.
Marktteilnehmer kritisieren zudem, dass Fehler im Datensatz zulasten der Vermieter gehen: Die Meldescheine müssen ein Jahr aufbewahrt und danach fristgerecht vernichtet werden, Verstöße gegen die melderechtlichen Pflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Ob und wann die Umstellung greift, entscheidet jede Gemeindevertretung durch Satzungsbeschluss; die Sätze müssen auf einer nachvollziehbaren Kalkulation der tourismusbezogenen Kosten beruhen.
Gäste sollten vor der Buchung prüfen, ob die Kurabgabe im Mietpreis enthalten ist oder separat erhoben wird – bei tagesgenauer Abrechnung fällt die Differenz bei kurzfristigen Änderungen stärker ins Gewicht als bisher.