Wer in diesem Sommer von einem deutschen Flughafen in den Urlaub startet, findet zur Hauptreisezeit 2026 ein leicht erweitertes Angebot vor – und am größten deutschen Drehkreuz, dem Flughafen Frankfurt am Main, ein zusätzliches Abfertigungsgebäude: Das neue Terminal 3 im Süden des Geländes ist im Betrieb und verschiebt für mehrere Fluggesellschaften die gewohnten Abläufe.
Reisende mit Zielen in der Türkei, in Spanien und Griechenland sollten daher früher als sonst klären, von welchem Terminal ihr Flug abgeht und wie viel Zeit der Weg dorthin kostet.
Was ändert sich am Drehkreuz Frankfurt?
Mit Terminal 3 erhält der Flughafen Frankfurt am Main erstmals seit Jahrzehnten ein komplett neues Passagiergebäude.
Es ist über eine eigene Zufahrt sowie eine Verlängerung der bestehenden Personentransportbahn an den Rest des Flughafens angebunden.
Für Urlauber bedeutet das vor allem eines: Nicht jede Airline startet weiterhin am bisher gewohnten Ort.
Ein Teil der Ferien- und Punkt-zu-Punkt-Verkehre wird an das neue Gebäude verlagert, während die Lufthansa Group und ihre Partner ihren Schwerpunkt am bestehenden Terminal 1 behalten.
Praktisch heißt das: Das auf der Buchung oder Bordkarte angegebene Terminal ist der maßgebliche Anhaltspunkt.
Wer mit dem Zug oder Pkw anreist, sollte den Zielort vorab prüfen, weil der Wechsel zwischen den Terminals zusätzliche Wege und Zeit erfordert.
Branchenbeobachter raten in den ersten Wochen eines neuen Gebäudebetriebs generell zu größeren Zeitpuffern, da sich Wegeführung und Beschilderung für viele Reisende erst einspielen müssen.
Wohin geht es – und wie voll wird es?
Das Streckenangebot ab Deutschland wächst zum Sommer 2026 nach Einschätzung von Marktteilnehmern insgesamt leicht, bleibt aber unter dem Niveau vor der Pandemie.
Im Mittelmeerraum zählen die Türkei, Spanien – vor allem die Balearen und die Kanaren – sowie Griechenland weiterhin zu den nachfragestärksten Zielen.
Auf diesen Routen sind die Ferienflüge in den Schulferien traditionell gut ausgelastet, sodass kurzfristige Umbuchungen teurer und Sitzplatzwünsche schwerer erfüllbar sind.
Für Reisende empfiehlt sich daher, Flüge in den Wochen der Sommerferien früh zu buchen und Tarifbedingungen genau zu lesen: Günstige Basistarife schließen Aufgabegepäck und Umbuchungen häufig aus.
Wer flexibel bleiben will, sollte die Aufpreise für umbuchbare Tarife gegen das Risiko einer kurzfristigen Planänderung abwägen.
Welche Rechte haben Fluggäste bei Störungen?
Kommt es in der Hauptsaison zu Verspätungen oder Annullierungen, greift die Fluggastrechteverordnung (EG) Nr.
261/2004.
Sie regelt Betreuungsleistungen wie Verpflegung sowie – abhängig von Ursache, Verspätungsdauer und Flugdistanz – mögliche Ausgleichszahlungen.
Bei Pauschalreisen kommt zusätzlich das Pauschalreiserecht zum Tragen, das den Veranstalter in die Pflicht nimmt.
Unabhängig von der konkreten Strecke gilt für alle Auslandsreisen der Hinweis, vor dem Abflug die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu prüfen, da sich Einreise- und Sicherheitslagen kurzfristig ändern können.
In Kombination mit einem realistischen Zeitpuffer am neu sortierten Drehkreuz Frankfurt lässt sich so der Start in den Sommerurlaub planbarer gestalten.



