Ein ungewöhnlich warmer Sommer sorgt in vielen deutschen Städten seit Ende Juni 2026 für eine spürbar höhere Wespenpräsenz in Wohngebieten, auf Balkonen und in der Außengastronomie.
Betroffen sind laut Berichten kommunaler Ordnungsämter vor allem dicht besiedelte Ballungsräume, in denen milde Wintertemperaturen und ein frühes Frühjahr den Völkern einen zeitlichen Vorsprung verschafft haben.

Warum begünstigt der Sommer die Wespenpopulation?

Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) lagen die Temperaturen der vergangenen Monate über dem langjährigen Mittel.
Für Wespenvölker bedeutet ein milder Winter eine höhere Überlebensrate der Jungköniginnen, die im Frühjahr neue Nester gründen.
Ein warmer, trockener Sommer verlängert zusätzlich die Aktivitätsphase der Insekten und beschleunigt das Wachstum bestehender Kolonien.
Branchenbeobachter aus der Schädlingsbekämpfung berichten von einer im Vergleich zu vorherigen Jahren spürbar gestiegenen Zahl an Anfragen zur Nestentfernung, insbesondere aus Innenstadtlagen mit viel versiegelter Fläche und Außengastronomie.

Besonders zwei Arten stehen im Mittelpunkt der Beschwerden: die Deutsche Wespe (Vespula germanica) und die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris).
Beide gelten als anpassungsfähig an städtische Lebensräume und werden von Essensresten, Fallobst und gezuckerten Getränken angezogen, was sie zu einem alltäglichen Ärgernis für Restaurants, Eisdielen und Wochenmärkte macht.

Wer ist für die Entfernung von Nestern zuständig?

Die rechtliche Ausgangslage ist komplexer, als viele Betroffene annehmen.
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) stehen auch Deutsche und Gemeine Wespe unter allgemeinem Artenschutz, weshalb ihre Nester nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund zerstört werden dürfen.
Anders als etwa die Hornisse unterliegen sie jedoch keinem besonderen Artenschutz: Liegt ein vernünftiger Grund vor, etwa eine konkrete Gefährdung in unmittelbarer Nähe zu Kinderspielplätzen, Fenstern oder stark frequentierten Terrassen, ist eine Entfernung ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung möglich.

Viele Feuerwehren in deutschen Städten übernehmen die Entfernung von Wespennestern inzwischen nicht mehr kostenfrei, da es sich rechtlich nicht um einen klassischen Notfalleinsatz handelt.
Betroffene werden stattdessen an kommunale Ordnungsämter oder an lizenzierte Schädlingsbekämpfer verwiesen, die die Situation vor Ort einschätzen und bei Bedarf tätig werden.

Wie gehen Städte und Bürger mit der Plage um?

Städtische Ordnungsämter empfehlen in erster Linie Vorbeugung: offene Speisen und Getränke im Freien abzudecken, Mülltonnen geschlossen zu halten und Fallobst zeitnah zu entfernen.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist zudem darauf hin, dass Wespen im Ökosystem eine wichtige Funktion als Schädlingsbekämpfer und Bestäuber übernehmen, weshalb eine pauschale Bekämpfung ohne echten Anlass weder rechtlich zulässig noch ökologisch sinnvoll sei.
Für den weiteren Jahresverlauf rechnen Experten mit einer anhaltend hohen Wespenaktivität, sollte sich der warme Witterungstrend fortsetzen – ein Muster, das sich auch bei anderen Ausweichreaktionen auf die anhaltende Hitzewelle zeigt.