Kommunale Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland geraten durch die Pflicht zur Abwärmeauskopplung aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) unter Druck: Während das Gesetz seit November 2023 vorschreibt, dass Rechenzentren ab einer bestimmten Anschlussleistung einen wachsenden Anteil ihrer Abwärme an Fernwärmenetze abgeben oder anderweitig nutzen, treffen die Anforderungen kleine Stadtwerke und kommunale IT-Dienstleister an einer empfindlichen Stelle — gerade dort, wo Hyperscaler im Großraum Frankfurt am Main längst eigene Verträge mit Fernwärmeanbietern abgeschlossen haben.

Was verlangt das Energieeffizienzgesetz konkret?

Das EnEfG verpflichtet Betreiber von Rechenzentren mit einer nichtredundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt, ab dem Jahr 2026 einen Mindestanteil ihrer Abwärme wiederzuverwenden — zunächst zehn Prozent, ab 2027 fünfzehn und ab 2028 zwanzig Prozent.
Für Neubauten gelten verschärfte Anforderungen an die Energy Reuse Effectiveness.
Zuständig für die Marktüberwachung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das auch das öffentliche Energieeffizienzregister für Rechenzentren führt.
Wer die Schwellenwerte verfehlt, riskiert Bußgelder; wer Neubauten ohne Anschlussplanung an ein Wärmenetz plant, muss eine ablehnende Stellungnahme des Wärmenetzbetreibers nachweisen.

Für kommunale Betreiber, deren Anlagen oft mit Rechenkapazitäten zwischen 500 Kilowatt und drei Megawatt im mittleren Bereich liegen, bedeutet das eine doppelte Hürde: Sie müssen einerseits in Wärmepumpen, Pufferspeicher und höhere Vorlauftemperaturen investieren, andererseits einen Abnehmer finden.
In Städten ohne dichtes Fernwärmenetz scheitert das Vorhaben schon an der Geografie.

Warum Hyperscaler einen Standortvorteil haben

Im Rhein-Main-Gebiet, dem nach Branchenangaben dichtesten Rechenzentrumscluster Europas, sind die Verhältnisse umgekehrt: Hyperscaler-Betreiber haben in den vergangenen Jahren mehrfach Liefervereinbarungen mit der Mainova AG und kommunalen Energieversorgern getroffen.
Die Skaleneffekte erlauben es, eigene Wärmepumpenstationen zu errichten und Vorlauftemperaturen auf das für klassische Heizungsnetze benötigte Niveau zu heben.
Eine kommunale IT-Tochter mit zwei Serverräumen kann diese Investitionssummen nicht aufbringen — und steht zugleich in der Pflicht, Bürgerdienste verfügbar zu halten.

Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass mehrere kommunale Rechenzentren in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen bereits prüfen, IT-Lasten an externe Colocation-Anbieter auszulagern, um sich der Pflicht zu entziehen.
Aus Sicht von Datenschutzbeauftragten ist das heikel: Verfahren mit personenbezogenen Daten der Verwaltung — von Einwohnermeldewesen bis Sozialhilfe — sollen nach den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in kontrollierter Umgebung verarbeitet werden.

Welche Folgen drohen für die Verwaltungsdigitalisierung?

Die Pflicht zur Abwärmenutzung trifft die kommunale IT in einer Phase, in der die OZG-Umsetzung und der Rollout der BundID ohnehin neue Rechenkapazitäten erfordern.
Bundes-CIO und Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) haben in Förderprogrammen Investitionen in Servervirtualisierung und Cloud-Migration angeschoben, ohne dass parallele Mittel für die energetische Ertüchtigung bestehender Standorte in vergleichbarer Größenordnung bereitstehen.
Kommunale Spitzenverbände fordern daher Übergangsregelungen und einen erweiterten Zugang zur Bundesförderung für energieeffiziente Rechenzentren.

Ob das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit einer Verordnung nachsteuert, ist offen.
Klar ist: Wer 2026 die Quote verfehlt und kein abgelehntes Wärmenetzgesuch vorweisen kann, muss mit Vollzugsmaßnahmen des BAFA rechnen.

Quellen