In zahlreichen mittelgroßen deutschen Kommunen dauert die Bearbeitung digitaler Bauanträge derzeit länger als die klassische Papierform, weil Bauämter zwar neue Online-Portale eingeführt haben, jedoch nicht über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen.
Kommunale Spitzenverbände wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag berichten seit Monaten über wachsende Wartelisten in Bauverwaltungen – ein Befund, der auch von Architektenkammern und Bauwirtschaftsverbänden bestätigt wird.

Der politische Hintergrund: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und sein Nachfolger, das OZG 2.0, verpflichten Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Die Baugenehmigung gilt dabei als eine der komplexesten Leistungen – sie umfasst Statik, Brandschutz, Denkmalpflege, Nachbarbeteiligung und kommunales Planungsrecht.
Anders als bei einfacher Gewerbeanmeldung lässt sich der Prüfprozess nicht vollständig automatisieren.

Warum dauert das digitale Verfahren länger?

In der Praxis berichten Bauverwaltungen von einem Paradox: Die digitale Einreichung beschleunigt zwar den Eingang der Unterlagen, verschiebt aber den Engpass nach hinten.
Sachbearbeiter müssen die übermittelten BIM-Modelle, PDF-Pläne und Formulare in den kommunalen Fachverfahren weiterverarbeiten – häufig mit Systemen, die nicht vollständig interoperabel sind.
Hinzu kommt, dass viele Länder eigene Bauportale betreiben (etwa „BAUEN ONLINE“ in Nordrhein-Westfalen oder das bayerische „BayBauPortal“), während Kommunen mit unterschiedlichen Fachverfahren wie ProBAUG oder IKOL-BAU arbeiten.
Medienbrüche entstehen damit nicht beim Antragsteller, sondern innerhalb der Verwaltung.

Entscheidender Faktor ist jedoch der Personalmangel.
Nach Angaben kommunaler Verbände sind Stellen für Bauingenieure und Bautechniker in Bauämtern teils über Monate unbesetzt.
Bewerber wandern in die deutlich besser bezahlte Privatwirtschaft ab, während die Anforderungen an die digitale Prüfung – etwa zur Bearbeitung digitaler Modelle nach BIM-Standard – wachsen.
Branchenbeobachter sprechen von einem strukturellen Defizit, das sich durch die Pensionierungswelle in den nächsten Jahren weiter verschärfen dürfte.

Welche Folgen hat der Bearbeitungsstau?

Für Bauherren bedeutet der Rückstau planerische Unsicherheit.
Marktteilnehmer aus der Wohnungswirtschaft verweisen darauf, dass jede zusätzliche Woche Wartezeit Finanzierungskosten erhöht – ein Effekt, der angesichts gestiegener Bauzinsen besonders ins Gewicht fällt.
Auch das politische Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen genehmigen zu lassen, gerät dadurch in weitere Distanz.
Erste Kommunen reagieren mit Priorisierungsmodellen: Anträge im sozialen Wohnungsbau oder im seriellen Bauen werden bevorzugt bearbeitet.

Was unternehmen Bund und Länder?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mehrfach angekündigt, die digitale Baugenehmigung über das OZG-Umsetzungsprojekt „Bauen und Wohnen“ zu vereinheitlichen.
Im Föderalismus stößt das jedoch an Grenzen, weil das Bauordnungsrecht Ländersache ist.
Parallel arbeiten einzelne Länder an automatisierten Vorprüfungen, etwa für Standardvorhaben wie Garagen oder Solaranlagen.
Diese sogenannten „Genehmigungsfiktionen“ sollen die Bauämter entlasten – setzen aber voraus, dass Antragsdaten in strukturierter, maschinenlesbarer Form vorliegen.

Ob die Digitalisierung des Bauantrags am Ende beschleunigt, hängt damit weniger von der Software ab als von der personellen und organisatorischen Kapazität der Bauämter.
Solange diese Lücke nicht geschlossen wird, bleibt das digitale Verfahren in vielen Kommunen ein Versprechen mit Wartezeit.

Quellen