Zum DFB-Pokalfinale am 23.
Mai 2026 in Berlin rechnen die Sicherheitsbehörden mit rund 100.000 Anhängern ohne Eintrittskarte, die sich auf Fanmeilen und im Umfeld des Olympiastadions verteilen werden.
Die Polizei Berlin koordiniert dafür gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Berliner Senat ein erweitertes Sicherheitskonzept, das erstmals biometrische Zugangskontrollen an ausgewählten Sperrzonen vorsieht.
Ziel ist es, Personenströme im Olympiapark, am Theodor-Heuss-Platz und entlang der offiziellen Fanmeile besser zu steuern und Gewalttäter mit bestehenden Stadionverboten frühzeitig zu identifizieren.

Was ändert sich am Sicherheitskonzept?

Gegenüber den Vorjahren wird das Konzept in drei Punkten ausgeweitet.
Zum einen werden die Sperrzonen rund um den Olympischen Platz und den S-Bahnhof Olympiastadion deutlich größer gefasst; Anwohner und akkreditierte Personen erhalten gesonderte Zugangsausweise.
Zum anderen erprobt die Polizei an zwei Einlassschleusen ein Verfahren zur biometrischen Gesichtsabgleichung gegen eine Datenbank polizeibekannter Gewalttäter mit aktivem Stadionverbot.
Drittens werden Drohnen und Videostreams aus dem Olympiapark zentral im Lagezentrum zusammengeführt.
Die zuständige Innensenatorin verweist darauf, dass die biometrische Komponente zeitlich befristet und örtlich klar begrenzt sei; ein flächendeckender Einsatz im öffentlichen Raum sei nicht vorgesehen.

Der DFB als Veranstalter trägt die Verantwortung im Stadioninneren, während die Sicherheitsarchitektur außerhalb in der Hand der Berliner Polizei und der Bundespolizei liegt.
Insbesondere die Anreisepunkte am Hauptbahnhof, am Bahnhof Spandau und am ZOB werden mit zusätzlichen Einsatzkräften und mobilen Kontrollstellen ausgestattet.
Erwartet werden Fans der beiden Finalteilnehmer sowie eine erhebliche Zahl an Tagesgästen, die ohne Bezug zu den Vereinen nach Berlin reisen.

Welche rechtlichen Grenzen gelten?

Der Einsatz biometrischer Verfahren im öffentlichen Raum ist in Deutschland eng begrenzt.
Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen verweisen auf die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie auf das im August 2024 in Kraft getretene KI-Gesetz der Europäischen Union, das biometrische Echtzeitidentifikation grundsätzlich untersagt und nur in eng definierten Ausnahmefällen erlaubt.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat das Pilotvorhaben nach Angaben der Innenverwaltung vorab geprüft; eine abschließende Bewertung soll nach dem Finale erfolgen.
Die erfassten biometrischen Daten würden, so die Behörden, ausschließlich im Treffer-/Nichttreffer-Modus verarbeitet und unmittelbar nach dem Spieltag gelöscht.

Fanorganisationen wie das Bündnis aktiver Fußballfans äußerten gegenüber Branchenbeobachtern Bedenken, dass ein erfolgreicher Pilotbetrieb in Berlin Vorbildwirkung für künftige Großveranstaltungen entfalten könnte.
Sie verweisen auf das Risiko von Fehltreffern und auf die Frage, wie Betroffene rechtlich gegen eine biometrische Erfassung vorgehen können.

Logistische Folgen für die Stadt

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die S-Bahn Berlin haben ihren Takt auf den Linien U2 und S3/S9 für den Finaltag ausgeweitet.
Mehrere Straßenzüge in Charlottenburg-Wilmersdorf werden ab dem Vormittag gesperrt; betroffen sind unter anderem Teile der Heerstraße.
Für Gastronomiebetriebe auf der Fanmeile gelten verschärfte Auflagen, darunter ein Verbot von Glasbehältnissen.
Die Stadt rechnet mit einem hohen sechsstelligen Aufkommen an Tagesbesuchern und einem entsprechenden Umsatzschub im Einzelhandel und in der Hotellerie.

Quellen