Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen seit 2017, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten — mit einer Frist, die längst verstrichen ist.
Wer in Deutschland einen Personalausweis beantragen, ein Gewerbe anmelden oder eine Baugenehmigung einreichen möchte, landet in jeder zweiten Gemeinde noch immer vor einem Schalterfenster oder greift zum Telefon.
Die Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und gelebter Verwaltungswirklichkeit ist erheblich, und Branchenbeobachter sehen wenig Anzeichen, dass sie sich in absehbarer Zeit schließt.

Gesetz ohne Durchsetzungsmechanismus

Ein zentrales Problem liegt in der Konstruktion des Gesetzes selbst: Das OZG schreibt die Digitalisierung vor, sieht aber keine Sanktionen vor, wenn Behörden die Anforderungen nicht erfüllen.
Kommunen, die mit knappen Haushaltsmitteln und akutem Fachkräftemangel kämpfen, können die gesetzlichen Vorgaben schlicht nicht priorisieren — ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
Selbst dort, wo politischer Wille vorhanden ist, fehlt es häufig an IT-Personal, das komplexe Altverfahren in digitale Prozesse überführen könnte.

Hinzu kommt, dass Deutschland kein einheitliches System für Verwaltungsleistungen kennt.
Länder und Kommunen entwickeln eigene Portale und Lösungen, die selten kompatibel sind.
Was in einer Landeshauptstadt als vollwertiger Online-Antrag gilt, funktioniert im Nachbarland womöglich unter völlig anderen Bedingungen oder gar nicht.
Der föderale Flickenteppich ist nicht allein ein technisches, sondern vor allem ein strukturelles Problem.

Systembrüche im Alltag

Wer den Versuch wagt, einen Behördengang digital zu beginnen, stößt regelmäßig auf das, was Verwaltungsexperten als Medienbruch bezeichnen: Der Antrag lässt sich online einreichen, die Kommunikation danach erfolgt per Brief.
Oder ein Portal setzt den elektronischen Personalausweis voraus — ein Dokument, dessen Online-Funktion ein großer Teil der Bevölkerung nie aktiviert hat, weil Lesegeräte und Aktivierungscodes fehlen oder die Einrichtung als zu aufwendig empfunden wird.

Für Unternehmen, die regelmäßig Verwaltungsvorgänge in mehreren Bundesländern abwickeln müssen, bedeutet die Zersplitterung erheblichen organisatorischen Aufwand.
Sie begegnen einer Vielzahl unterschiedlicher Portale, Fristen und Formatvorgaben, die kaum rationell zu bewältigen sind.

Reformversuche mit ungewissem Ausgang

Der Bund hat Anstrengungen unternommen, den gesetzlichen Rahmen nachzuschärfen.
Ein erneuertes OZG soll Zuständigkeiten klarer regeln und die Digitalisierung stärker antreiben.
Skeptiker aus der Verwaltungspraxis bezweifeln jedoch, dass gesetzliche Nachbesserungen allein ohne begleitende Finanzierung und zentrale technische Koordination den Durchbruch bringen.
Dass andere Staaten zeigen, wie Verwaltungsdigitalisierung im großen Maßstab gelingen kann, wird in der Fachdiskussion regelmäßig angeführt — wenngleich die strukturellen Voraussetzungen kaum vergleichbar sind.

Für die meisten Bürgerinnen und Bürger bleibt die Alltagswirklichkeit vorerst unverändert: Sie vereinbaren Termine, schleppen Unterlagen und warten auf Bescheide, die per Post eintreffen.
Das Versprechen einer vollständig digitalen Verwaltung ist in weiten Teilen Deutschlands noch nicht mehr als das — ein Versprechen.

Quellen