In mehreren deutschen Mittelstädten häufen sich Beschwerden über parallele Glasfaser-Tiefbauarbeiten konkurrierender Netzbetreiber, die innerhalb weniger Monate dieselben Straßen aufreißen.
Kommunen wie Göttingen und Heilbronn prüfen oder verhängen Moratorien für Genehmigungen, um den sogenannten Überbau einzudämmen, bei dem die Deutsche Telekom nachträglich Glasfaser dort verlegt, wo alternative Anbieter bereits investiert haben — oder umgekehrt.

Was steckt hinter dem strategischen Überbau?

Der Überbau, im Branchenjargon „Doppelausbau" genannt, beschreibt die parallele Errichtung von Glasfasernetzen verschiedener Anbieter im selben Straßenzug.
Ökonomisch ist das umstritten: Während die Deutsche Telekom argumentiert, Wettbewerb fördere Servicequalität und Preise, sehen Verbände wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) darin eine gezielte Verdrängungsstrategie gegen kleinere City-Carrier und kommunale Stadtwerke.
Diese hatten in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel in den Ausbau ländlicher und mittelstädtischer Lagen gesteckt — Gebiete, die der frühere Monopolist lange als unrentabel eingestuft hatte.

Die Bundesnetzagentur unter Präsident Klaus Müller hat das Thema mehrfach aufgegriffen und einen Verhaltenskodex zwischen den großen Marktakteuren moderiert.
Verbindliche Wirkung entfaltete dieser bislang jedoch nicht; Branchenbeobachter sprechen von einer freiwilligen Selbstverpflichtung mit überschaubaren Konsequenzen.

Warum greifen Kommunen zu Moratorien?

Für die Städte ist der Konflikt kein abstraktes Regulierungsthema, sondern eine praktische Belastung.
Anwohner klagen über monatelang gesperrte Bürgersteige, beschädigte Baumwurzeln und wiederholt geöffnete Asphaltflächen, die selten in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
In Göttingen hatten Tiefbauarbeiten eines alternativen Anbieters in mehreren Quartieren gerade die Wiederherstellung der Oberflächen abgeschlossen, als die Deutsche Telekom Genehmigungen für denselben Bereich beantragte.
Ähnliche Konstellationen wurden aus Heilbronn, Kiel und Bonn berichtet.

Die Kommunen verweisen auf das Telekommunikationsgesetz (TKG), das ihnen nur begrenzte Spielräume lässt, Genehmigungen zu verweigern, sofern Mitnutzung vorhandener Infrastruktur technisch nicht möglich ist.
Genau diese Mitnutzung — etwa die gemeinsame Nutzung von Leerrohren — bleibt nach Angaben kommunaler Spitzenverbände jedoch häufig die Ausnahme.
Der Deutsche Städtetag fordert daher seit längerem schärfere bundesweite Vorgaben.

Welche regulatorischen Schritte stehen im Raum?

Im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter Minister Volker Wissing (FDP) wird seit Monaten an einer Novelle gearbeitet, die den Überbau erschweren soll.
Diskutiert werden eine Anzeigepflicht für Ausbauvorhaben mit längerer Vorlaufzeit sowie verbindliche Mitnutzungsregeln, sobald in einem Gebiet bereits Glasfaser verlegt ist oder konkret geplant wurde.
Wann ein entsprechender Entwurf das Kabinett erreicht, ist offen.

Die Bundesregierung verfolgt parallel das Ziel, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen sicherzustellen.
Marktteilnehmer warnen, dass ein wachsender Anteil der Investitionen in den Doppelausbau bereits erschlossener Lagen fließt, statt in unterversorgte Regionen.
Für viele kommunale Stadtwerke, die ihre Investitionsentscheidungen auf eine kalkulierte Anschlussquote in den ersten Jahren stützen, stellt jeder verlorene Endkundenvertrag an einen überbauenden Wettbewerber eine direkte Belastung der Wirtschaftlichkeitsrechnung dar.

Ob die geplanten Regulierungsschritte den Konflikt entschärfen oder den Ausbau insgesamt verlangsamen, ist unter Ökonomen umstritten.
Klar ist, dass der Druck aus den Rathäusern wächst.

Quellen