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In zahlreichen mittelgroßen deutschen Städten graben konkurrierende Telekommunikationsunternehmen seit Monaten dieselben Straßenzüge nacheinander auf, um jeweils ein eigenes Glasfasernetz zu verlegen — und immer mehr Kommunen gehen mit Vorrang- und Koordinierungsregeln gegen diesen sogenannten Überbau vor, weil die doppelte Tiefbauarbeit Straßen belastet, Anwohner verärgert und den flächendeckenden Ausbau verzögert.
Auslöser ist ein Marktumfeld, in dem sich der Glasfaserausbau auf wirtschaftlich attraktive Wohngebiete konzentriert, während ländliche Randlagen unversorgt bleiben.
Was bedeutet strategischer Überbau?
Als Überbau bezeichnet die Branche den Fall, dass ein zweiter Netzbetreiber dort Glasfaser verlegt, wo bereits ein Wettbewerber ein Netz errichtet hat oder konkret plant.
Vom „strategischen Überbau" sprechen Kritiker, wenn ein marktstarker Anbieter gezielt in das Ausbaugebiet eines kleineren Konkurrenten hineinbaut, um diesem die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Phänomen wiederholt untersucht und prüft, ob es den Wettbewerb verzerrt.
Volkswirtschaftlich gilt der parallele Tiefbau als ineffizient: Der Löwenanteil der Kosten entfällt nicht auf das Glaskabel, sondern auf das Aufgraben und Wiederherstellen der Wege.
Wird dieselbe Trasse zweimal geöffnet, verdoppeln sich faktisch die teuersten Posten, ohne dass mehr Haushalte erschlossen werden.
Welche Instrumente nutzen die Kommunen?
Den rechtlichen Rahmen setzt das Telekommunikationsgesetz (TKG), das den Betreibern grundsätzlich ein Wegerecht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege einräumt.
Über die Erteilung dieser Wegenutzung entscheiden jedoch die Kommunen — und genau hier setzen die neuen Steuerungsversuche an.
Mehrere Städte koppeln Aufgrabungsgenehmigungen an Koordinierungsauflagen, schreiben Mitverlegung in offene Gräben vor oder vergeben Vorrang an Betreiber, die sich zu einem flächendeckenden Ausbau samt unrentabler Randlagen verpflichten.
Das TKG sieht in seinen Vorschriften zur Mitnutzung und Mitverlegung bereits vor, dass Unternehmen sich an bestehenden Bauarbeiten beteiligen können, statt eigene Gräben zu ziehen.
Branchenbeobachter weisen allerdings darauf hin, dass kommunale Satzungen den bundesgesetzlich garantierten Netzzugang nicht aushebeln dürfen; der Spielraum liegt in Verfahren, Timing und Auflagen, nicht in einem generellen Bauverbot für Wettbewerber.
Warum der Streit die Ausbauziele berührt
Hinter dem Konflikt steht ein politisches Ziel: Die Gigabitstrategie der Bundesregierung sieht vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen Glasfaseranschluss erhalten kann.
Doppelt erschlossene Innenstädte tragen zu diesem Ziel wenig bei, wenn gleichzeitig Kapital und Tiefbaukapazitäten gebunden werden, die in unterversorgten Gebieten fehlen.
Kommunale Spitzenverbände fordern daher klarere Leitplanken gegen unkoordinierten Parallelausbau.
Marktteilnehmer wiederum verteidigen den Infrastrukturwettbewerb als Treiber von Investitionen und niedrigeren Preisen und warnen vor kommunalen Eingriffen, die regionale Monopole zementieren könnten.
Die Bundesnetzagentur steht damit vor der Aufgabe, zwischen einem funktionierenden Wettbewerb und einem volkswirtschaftlich sinnvollen, kooperativen Ausbau zu vermitteln — ein Spannungsfeld, das die kommunale Praxis vorerst eigenständig austarieren muss.



