Bauherren in Deutschland müssen vielerorts weiterhin mit Papierakten, Behördengängen und langen Wartezeiten rechnen, obwohl das Onlinezugangsgesetz (OZG) Kommunen seit Jahren zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen verpflichtet.
Grund ist der schleppende Ausbau digitaler Bauantragsverfahren in zahlreichen Bauämtern, die technische, personelle und organisatorische Umstellungen bislang nur unvollständig umgesetzt haben.
Betroffen sind vor allem private Bauherren und mittelständische Bauunternehmen, die auf zügige Genehmigungsverfahren angewiesen sind.

Was verlangt das Onlinezugangsgesetz?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
Zum Leistungskatalog zählt ausdrücklich der Bauantrag, der über Portale wie die BundID oder länderspezifische Verwaltungsportale eingereicht werden können soll.
Ziel des sogenannten Once-Only-Prinzips ist es, dass Bürger und Unternehmen Daten nur einmal an eine Behörde übermitteln müssen und diese intern weitergereicht werden.
In der Praxis scheitert die Umsetzung jedoch häufig an uneinheitlichen IT-Systemen zwischen Kommunen, Kreisen und Ländern, die eine durchgängige digitale Bearbeitung erschweren.

Zuständig für die Koordination der Verwaltungsdigitalisierung auf Bundesebene ist der Bundes-CIO im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die konkrete Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern und Kommunen, die unterschiedlich weit fortgeschritten sind.
Während einzelne Bauämter in Großstädten bereits vollständig digitale Antragsstrecken anbieten, verlangen andere Behörden weiterhin ergänzende Papierunterlagen oder persönliche Vorsprachen, selbst wenn ein Antrag online gestellt wurde.
Ähnlich schleppend verläuft etwa auch die Einführung der E-Rechnungspflicht in kleinen Kommunen, wo Eingangsrechnungen weiterhin auf Papier verarbeitet werden.

Warum stauen sich die Verfahren in den Ämtern?

Branchenbeobachter nennen mehrere Ursachen für die Verzögerungen.
Zum einen fehlt in vielen Bauämtern qualifiziertes Personal, das digitale Fachverfahren bedienen und pflegen kann.
Zum anderen sind die eingesetzten Fachanwendungen oft nicht miteinander kompatibel, sodass Pläne, Statiknachweise oder Nachbarschaftszustimmungen weiterhin manuell zwischen Systemen übertragen werden müssen.
Hinzu kommt, dass viele Kommunen aus Kostengründen zögern, in neue Softwarelösungen zu investieren, solange keine verbindlichen, bundesweit einheitlichen Standards vorgeschrieben sind.
Auch die zögerliche Migration weg von US-Cloud-Anbietern zeigt, wie zurückhaltend Kommunen bei IT-Investitionen agieren.

Die Folge sind längere Bearbeitungszeiten, die sich unmittelbar auf Bauzeitpläne und Finanzierungskosten von Bauherren auswirken.
Verzögerte Genehmigungen können insbesondere bei Bauvorhaben mit engen Zeitfenstern, etwa bei geförderten Wohnungsbauprojekten, zu Mehrkosten führen, wenn Kredite oder Fördermittel an feste Fristen gebunden sind.
Auch Handwerksbetriebe und Bauunternehmen berichten von Planungsunsicherheit, wenn unklar bleibt, wann ein digital eingereichter Antrag tatsächlich bearbeitet wird.

Welche Lösungsansätze werden diskutiert?

Als Reaktion auf die anhaltenden Rückstände wird über ein OZG-Änderungsgesetz diskutiert, das verbindlichere Vorgaben für einheitliche digitale Schnittstellen zwischen Bauämtern und übergeordneten Registern schaffen soll.
Zudem fordern kommunale Spitzenverbände zusätzliche Bundes- und Landesmittel für IT-Ausstattung und Schulungen, damit Sachbearbeiter digitale Verfahren tatsächlich nutzen können, statt parallel weiter mit Papierakten zu arbeiten.
Das Problem reiht sich damit in eine längere Liste ein, wonach das Versprechen der digitalen Verwaltung für viele uneingelöst bleibt.

Manche Länder setzen inzwischen auf zentrale Bauportale, die mehrere Kommunen gemeinsam nutzen, um Entwicklungskosten zu bündeln und Standards zu vereinheitlichen.
Ob sich dieser Ansatz flächendeckend durchsetzt, hängt jedoch davon ab, ob Länder und Kommunen die notwendigen Investitionen zeitnah bereitstellen.
Bis dahin müssen sich Bauherren in vielen Regionen weiterhin auf längere Wartezeiten einstellen, unabhängig davon, ob sie ihren Antrag digital oder analog einreichen.