Zum 1.
August 2026 sind die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen in Deutschland erneut gesunken.
Grundlage ist die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene halbjährliche Degression, nach der die anzulegenden Werte für Solaranlagen jeweils zum 1.
Februar und zum 1.
August um 1 Prozent zurückgehen.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils gültigen Sätze; maßgeblich für die Höhe ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder der Montage.
Für Eigenheimbesitzer, die derzeit eine Anlage planen, verschiebt sich damit das wirtschaftliche Gewicht weiter weg vom Einspeisen und hin zum Eigenverbrauch.

Warum die Vergütung planmäßig sinkt

Die Degression ist kein politischer Einzelbeschluss, sondern ein eingebauter Automatismus.
Der Gesetzgeber wollte damit abbilden, dass die Kosten für Module, Wechselrichter und Montage über die Jahre gefallen sind, und zugleich verhindern, dass die Förderung dauerhaft über dem Marktniveau liegt.
Wer eine Anlage anmeldet, erhält den zum Inbetriebnahmedatum geltenden Satz anschließend für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres – die einmal gesicherte Vergütung sinkt also nicht nachträglich mit.

Hinzu kommt eine zweite Entwicklung, die die Einspeisung für Neuanlagen unattraktiver macht: Seit der Novelle des Jahres 2025 entfällt die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen.
Solche Stunden treten vor allem an sonnigen Wochenenden im Sommerhalbjahr auf, also genau dann, wenn Dachanlagen besonders viel produzieren.
Marktbeobachter verweisen darauf, dass diese Regelung die kalkulierbare Erlösseite zusätzlich schmälert, während die Kosten für vermiedenen Netzbezug unverändert hoch bleiben.

Was bedeutet das für Speicher und Wärmepumpen?

Der Haushaltsstrompreis liegt seit Jahren deutlich über der Einspeisevergütung.
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit erheblich mehr wert als jede eingespeiste – und dieser Abstand wächst mit jedem Degressionsschritt.
Genau darin liegt der Grund, warum Batteriespeicher, Wärmepumpen und Wallboxen in der Beratung inzwischen fast selbstverständlich mitgeplant werden: Sie erhöhen die Eigenverbrauchsquote, indem sie Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenführen.

Relevant ist dabei auch § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Wer Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, kann reduzierte Netzentgelte in Anspruch nehmen, muss im Gegenzug aber eine vorübergehende Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber hinnehmen.
In Kombination mit variablen Stromtarifen entsteht so ein zweites Optimierungsfeld neben der reinen Anlagengröße.

Wie reagieren die Solarbetriebe?

Für das Handwerk verändert sich damit weniger das Auftragsvolumen als dessen Zusammensetzung.
Statt möglichst großer Dachbelegung mit Volleinspeisung fragen Kundinnen und Kunden häufiger nach Gesamtpaketen aus Anlage, Speicher, Energiemanagement und Ladeinfrastruktur.
Das erhöht den Beratungsaufwand pro Auftrag, verlängert Angebotsphasen und verlagert Marge in die Systemtechnik.

Aus der Branche wird zugleich auf ein bekanntes Muster hingewiesen: Vor jedem Degressionsstichtag ziehen Anmeldungen an, danach folgt eine ruhigere Phase.
Entscheidend für die Auftragslage der kommenden Monate dürfte weniger der einzelne Ein-Prozent-Schritt sein als die Frage, wie sich Strompreise, Netzentgelte und Speicherkosten entwickeln.
Für Eigenheimbesitzer bleibt die praktische Konsequenz überschaubar: Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage entscheidet sich zunehmend am eigenen Verbrauchsprofil – und nicht mehr am Vergütungssatz allein.