Der wachsende Eigenverbrauch von Solarstrom in deutschen Haushalten belebt im Sommer 2026 die Debatte über die Struktur der Stromnetzentgelte: Weil immer mehr Eigenheime ihren Photovoltaikstrom mit Batteriespeichern selbst nutzen, sinkt der aus dem Netz bezogene Strom, während die Kosten für Leitungen, Umspannwerke und Messtechnik nahezu unverändert bleiben.
Verteilnetzbetreiber dringen deshalb bei der Bundesnetzagentur auf eine stärkere Gewichtung fixer Grundpreise, Verbraucherschützer warnen vor einer Umverteilung zulasten sparsamer und einkommensschwacher Haushalte.
Der Ausbau der Aufdachanlagen verläuft seit Jahren dynamisch; das von der Bundesnetzagentur geführte Marktstammdatenregister verzeichnet Hunderttausende neu angemeldeter Solaranlagen pro Jahr, ein wachsender Teil davon in Kombination mit Heimspeichern.
Anders als in den Anfangsjahren der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht dabei nicht mehr die Volleinspeisung im Vordergrund, sondern die Deckung des eigenen Bedarfs.
Ökonomisch ist das für die Betreiber folgerichtig: Der vermiedene Strombezug ist deutlich mehr wert als die Einspeisevergütung.
Warum sinkender Netzbezug die Entgelte je Kilowattstunde treibt
Netzentgelte werden in Deutschland überwiegend als Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde erhoben, ergänzt um einen vergleichsweise niedrigen Grundpreis.
Die zugrunde liegenden Kosten sind dagegen fast vollständig fix: Sie entstehen aus Investitionen in Netze und deren Betrieb, unabhängig davon, wie viel Energie tatsächlich durchgeleitet wird.
Sinkt die abgerechnete Menge, muss derselbe Erlösbedarf – von den Regulierungsbehörden im Rahmen der Anreizregulierung festgelegt – auf weniger Kilowattstunden verteilt werden.
Der spezifische Preis steigt.
Hinzu kommt, dass ein Haushalt mit Photovoltaikanlage den Netzanschluss weiterhin in voller Höhe benötigt, etwa in den Abendstunden im Winter oder wenn Wärmepumpe und Wallbox gleichzeitig laufen.
Aus Sicht der mehr als 800 Verteilnetzbetreiber in Deutschland bildet der Arbeitspreis die tatsächliche Kostenverursachung damit immer schlechter ab.
Vorgeschlagen werden höhere Grundpreise oder leistungsbezogene Komponenten, die sich an der maximal bezogenen Leistung orientieren.
Grundpreis, Leistungspreis oder Netzanschlusspreis?
Die Bundesnetzagentur hat die Netzentgeltsystematik bereits in mehreren Verfahren aufgegriffen.
Mit der Regelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gelten seit dem 1.
Januar 2024 reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, deren Einbau das Handwerk weiter ausbremst, und private Ladepunkte; sie enthält bereits ein Modul mit pauschaler Entlastung und ein weiteres mit prozentualer Arbeitspreisminderung.
Fachleute sehen darin einen Einstieg in eine differenziertere Tarifstruktur, der sich auf den Bezug von Solarhaushalten übertragen ließe.
Umstritten ist, wie stark der fixe Anteil steigen darf.
Ein hoher Grundpreis erhöht die Planungssicherheit der Netzbetreiber, schwächt aber den Anreiz, Verbrauch zu senken oder in netzdienliche Zeiten zu verschieben.
Ein Leistungspreis wiederum setzt eine flächendeckende Messung voraus, wie sie erst mit dem weiteren Rollout intelligenter Messsysteme entsteht.
Wer die Lasten trägt
Verbraucherschutzverbände verweisen darauf, dass Mieterinnen und Mieter sowie Haushalte in Mehrfamilienhäusern kaum Zugang zu eigener Erzeugung haben.
Steigt der fixe Anteil, zahlen kleine Verbrauchsstellen relativ mehr – unabhängig davon, ob sie Strom sparen, ein Effekt, der sich schon nach dem Auslaufen der Energiepreisbremse gezeigt hat.
Marktbeobachter erwarten daher, dass eine Reform mit sozialen Ausgleichselementen verknüpft werden müsste.
Eine kurzfristige Entscheidung gilt als unwahrscheinlich.
Die Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur sehen Konsultationen mit Netzbetreibern, Verbänden und Verbraucherorganisationen vor; parallel wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die Entlastung der Übertragungsnetzentgelte diskutiert.
Beide Stränge betreffen dieselbe Grundfrage: Wie werden die Kosten eines Netzes verteilt, das für Spitzenlast ausgelegt ist, aber immer seltener gleichmäßig genutzt wird.



