Seit Beginn dieses Jahres müssen alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitstellen.
Die Akte wird für jeden Versicherten automatisch eingerichtet, sofern er nicht widerspricht; ihre Nutzung bleibt freiwillig.
Betrieben wird die Anwendung von der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik), die im Auftrag des Gesundheitswesens die zentrale Infrastruktur verantwortet.
Mit dem flächendeckenden Start ist die ePA aus einzelnen Modellregionen in die Regelversorgung übergegangen und steht damit grundsätzlich der großen Mehrheit der gesetzlich Versicherten offen.

Automatisch angelegt, freiwillig genutzt

Das Verfahren folgt einem Widerspruchsmodell, das im Fachjargon Opt-out heißt: Wer keine Akte wünscht, kann der Einrichtung insgesamt oder einzelnen Inhalten gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen.
Versicherte entscheiden zudem selbst, welche Ärztinnen und Ärzte auf welche Dokumente zugreifen dürfen und welche Einträge sie verbergen oder löschen lassen.
Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken sind über die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden, das geschützte Datennetz des Gesundheitswesens.
Über sie tragen Praxen Befunde, Arztbriefe und Medikationslisten in die Akte ein.
Der Zugriff erfolgt in der Regel anlassbezogen im Rahmen einer Behandlung.

Was bringt die digitale Akte?

Der erwartete Nutzen liegt vor allem in einem schnelleren Informationsfluss zwischen den Beteiligten.
Liegen Befunde und Vorbefunde zentral vor, lassen sich nach Einschätzung von Krankenkassen Doppeluntersuchungen — etwa wiederholte Röntgenaufnahmen oder Laborwerte — vermeiden, was Patienten Wege und dem System Kosten erspart.
Eine möglichst vollständige Medikationsliste soll helfen, gefährliche Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen, gerade bei chronisch kranken oder älteren Menschen, die mehrere Fachärzte aufsuchen. Ärztevertreter verweisen allerdings darauf, dass der praktische Mehrwert davon abhängt, wie verlässlich und vollständig die Akten im Alltag gepflegt werden und wie reibungslos sich die Anwendung in die vorhandene Praxissoftware einfügt.

Datenschutz und Stand der Einführung

Mit der Zusammenführung sensibler Gesundheitsdaten an zentraler Stelle rücken Datenschutzfragen in den Vordergrund. Datenschützer mahnen klare Zugriffsregeln, eine nachvollziehbare Protokollierung der Zugriffe und einen wirksamen Schutz vor unbefugter Einsicht an.
Die gematik verweist auf Verschlüsselung, gestufte Berechtigungen und die abgeschottete Telematikinfrastruktur.
Strittig bleibt, wie verständlich Versicherte über ihre Rechte — Widerspruch, Zugriffssteuerung und Löschung — informiert werden und wie souverän sie diese tatsächlich ausüben.
Der Stand der Einführung ist dabei uneinheitlich: Während die technische Bereitstellung weit fortgeschritten ist, hängt der tatsächliche Nutzen davon ab, wie konsequent Praxen die Akten befüllen und wie viele Versicherte sie aktiv verwenden.
Beobachter rechnen damit, dass sich der volle Mehrwert erst über mehrere Jahre zeigt, wenn ausreichend Dokumente vorliegen und sich die Abläufe im Versorgungsalltag eingespielt haben.