Drei Monate nach Ablauf der Opt-out-Frist für die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weniger als 8 Prozent der Hausarztpraxen in Deutschland die digitale Akte aktiv im Versorgungsalltag.
Die Bundesärztekammer forderte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) deshalb am Montag auf, die ab Juli 2026 vorgesehenen Honorarkürzungen für Praxen ohne ePA-Anbindung auszusetzen.
Die ePA war Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt worden.
Wer der Anlage nicht widersprach, bekam eine Akte zugewiesen.
Nach Auslaufen der Widerspruchsfrist im Februar 2026 sollten Ärztinnen und Ärzte die Akte regelhaft mit Befunden, Arztbriefen und Medikationslisten befüllen.
In der Praxis bleibt die Befüllungsquote nach übereinstimmenden Schilderungen aus Standesvertretungen und Kommunalverwaltungen jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück.
Wo hakt die Umsetzung in den Kommunen?
Vor allem in kleineren Städten und Landkreisen, die als Träger kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) selbst Praxen betreiben, zeigt sich ein technischer Flickenteppich.
Praxisverwaltungssysteme verschiedener Hersteller verarbeiten ePA-Dokumente bislang uneinheitlich.
Updates wurden in einigen Fällen mehrfach verschoben, weil die von der Gematik vorgegebenen Schnittstellen kurzfristig angepasst worden waren.
Hinzu kommen Engpässe bei den elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA), ohne die Ärzte sich qualifiziert in der Telematikinfrastruktur authentifizieren können.
Kommunale Spitzenverbände verweisen zudem auf Personalprobleme.
Schulungen für Medizinische Fachangestellte fänden überwiegend außerhalb der Sprechzeiten statt, eine Refinanzierung des Aufwands sei nicht vorgesehen.
Die Folge: Selbst angebundene Praxen nutzen die ePA häufig nur, um vorhandene Dokumente einzusehen, nicht aber, um eigene Befunde einzustellen.
Damit bleibt der eigentliche Mehrwert einer sektorenübergreifenden Akte aus.
Warum die Sanktionen jetzt politisch heikel werden
Das Digital-Gesetz sieht vor, dass Praxen, die ohne triftigen Grund keine ePA-Daten einstellen, ab dem dritten Quartal 2026 mit Abschlägen auf die Telematik-Pauschale rechnen müssen.
Die Bundesärztekammer hält dies angesichts der technischen Lage für unverhältnismäßig.
Sanktioniert werde, wer scheitere an Bedingungen, die der Gesetzgeber selbst geschaffen habe, hieß es aus dem Vorstand der Kammer.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mahnt dagegen, ohne verbindlichen Druck werde die Akte ein weiteres Großprojekt bleiben, dessen Nutzen sich nicht entfalte.
Marktbeobachter erwarten, dass das Bundesgesundheitsministerium in den kommenden Wochen eine Übergangsregelung vorschlagen wird, die Sanktionen an dokumentierte technische Verfügbarkeit der jeweiligen Praxisverwaltungssoftware koppelt.
Welche Folgen drohen Versicherten?
Für die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet die schleppende Einführung, dass Doppeluntersuchungen, Wechselwirkungen bei Medikamenten und unvollständige Vorbefunde weiterhin Alltag bleiben.
Studien zur Versorgungsqualität hatten in den vergangenen Jahren wiederholt gezeigt, dass digitale Aktenführung Krankenhauseinweisungen reduzieren kann.
Gelingt der Anlauf in den Kommunen nicht bald, droht ein Vertrauensverlust, der eine spätere Akzeptanz weiterer Telematikanwendungen wie des E-Rezepts der zweiten Generation oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschweren würde.



