Manipulative Benutzeroberflächen im Online-Handel – sogenannte Dark Patterns – werden in der Europäischen Union zunehmend unzulässig: Mit dem Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) und der fortlaufenden Verschärfung des deutschen Lauterkeitsrechts dürfen Plattformen und Händler Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger durch irreführendes Schnittstellendesign zu Entscheidungen drängen.
Die Regeln gehen auf europäische Vorgaben zurück und sollen sicherstellen, dass Kaufentscheidungen im Netz frei und informiert getroffen werden.
Zuständig für die Durchsetzung auf großen Plattformen ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Digital-Services-Koordinator.

Was sind Dark Patterns?

Als Dark Patterns – im Deutschen oft als „manipulative Designmuster“ bezeichnet – gelten Gestaltungselemente einer Webseite oder App, die Nutzerinnen und Nutzer gezielt zu einem Verhalten verleiten, das nicht in ihrem Interesse liegt.
Typische Beispiele sind künstlich erzeugter Zeitdruck durch erfundene Countdown-Anzeigen, voreingestellte Häkchen für kostenpflichtige Zusatzleistungen, das nachträgliche Aufschlagen versteckter Kosten kurz vor Kaufabschluss sowie Abo-Modelle, die sich leicht abschließen, aber nur über verschachtelte Menüs wieder kündigen lassen.
Auch das gezielte Beschämen beim Ablehnen eines Angebots – etwa Buttons mit Formulierungen wie „Nein danke, ich verzichte auf Rabatte“ – zählt dazu.

Der DSA untersagt solche Praktiken auf Online-Plattformen ausdrücklich.
Nach Artikel 25 dürfen Anbieter ihre Schnittstellen nicht so gestalten, dass sie die freie Entscheidung der Nutzer täuschen, manipulieren oder wesentlich beeinträchtigen.
Ergänzend greifen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) und ihre Umsetzung im deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das irreführende und aggressive Geschäftspraktiken bereits seit Längerem erfasst.

Warum die Regel auf eine EU-Vorgabe zurückgeht

Das Verbot ist kein nationaler Alleingang, sondern Teil eines europäischen Rechtsrahmens für digitale Märkte.
Der DSA gilt seit dem 17.
Februar 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und schafft einheitliche Pflichten für Plattformen quer durch den Binnenmarkt.
Damit soll verhindert werden, dass Anbieter durch Standortwahl strengere Vorgaben umgehen.

Die Europäische Kommission arbeitet zudem an einer weitergehenden Reform: Im Rahmen eines geplanten Digital Fairness Act prüft sie, ob die bestehenden Verbraucherschutzregeln den Besonderheiten des Online-Handels noch genügen.
Branchenbeobachter erwarten, dass dabei Dark Patterns, personalisierte Preisgestaltung und manipulative Nudging-Techniken stärker reguliert werden.
Bis dahin stützt sich die Durchsetzung auf DSA, UWG und das allgemeine Wettbewerbsrecht.

Worauf Verbraucher jetzt achten können

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet die Rechtslage, dass sie sich gegen manipulative Designs wehren können.
Wer beim Online-Kauf auf voreingestellte Zusatzoptionen, plötzlich auftauchende Gebühren oder schwer auffindbare Kündigungsmöglichkeiten stößt, kann dies bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder beim Bundesamt für Justiz melden.
Marktteilnehmer raten, vor dem Abschluss die Gesamtkosten in der finalen Bestellübersicht zu prüfen, vorausgewählte Häkchen kritisch zu kontrollieren und sich von Countdown-Anzeigen oder Knappheitshinweisen nicht zu vorschnellen Entscheidungen drängen zu lassen.
Verstöße gegen den DSA können für große Plattformen empfindliche Sanktionen nach sich ziehen – bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.