Seit dem 14.
Juni 2026 müssen Honiggläser im deutschen Handel sämtliche Herkunftsländer des enthaltenen Honigs einzeln ausweisen — die bislang übliche Sammelangabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern" ist damit nicht mehr zulässig.
Grundlage ist die überarbeitete EU-Honigrichtlinie aus dem sogenannten Frühstückspaket der Europäischen Union, die in Deutschland über die Honigverordnung in nationales Recht überführt wurde und von genaueren Vorgaben für die Kennzeichnung von Milcherzeugnissen begleitet wird.

Was ändert sich für Verbraucher beim Honigkauf?

Bisher genügte auf vielen Gläsern der Hinweis, der Inhalt sei eine „Mischung von Honig aus EU-Ländern", „aus Nicht-EU-Ländern" oder aus beiden Gruppen.
Diese pauschale Formel entfällt.
Künftig müssen alle Länder, aus denen der abgefüllte Honig stammt, namentlich auf dem Etikett stehen — geordnet nach ihrem Gewichtsanteil, beginnend mit dem größten.
Bei Mischungen ist zudem der Anteil der wichtigsten Herkunftsländer anzugeben.
Für Verbraucher wird so auf einen Blick erkennbar, ob ein Glas überwiegend Honig aus einem einzelnen Land oder aus vielen verschiedenen Quellen enthält.
Ein erheblicher Teil des hierzulande verkauften Honigs stammt aus dem Ausland, weshalb die genaue Herkunft für viele Käuferinnen und Käufer bislang im Dunkeln blieb.
Verbraucherschützer hatten die alte Regelung lange kritisiert: Hinter der Sammelbezeichnung konnte sich sowohl heimischer als auch importierter Billighonig verbergen, ohne dass die Zusammensetzung sichtbar wurde.
Lediglich bei sehr kleinen Verpackungen bleiben unter bestimmten Bedingungen Länderkürzel zulässig.

Welche Vorgaben gelten für Milchprodukte?

Parallel greifen präzisere Kennzeichnungsregeln für Milcherzeugnisse.
Geschützte Verkehrsbezeichnungen wie „Milch", „Butter", „Sahne" oder „Joghurt" bleiben Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorbehalten; rein pflanzliche Alternativen dürfen diese Begriffe weiterhin nicht für sich beanspruchen.
Zugleich sollen Angaben zu Herkunft, Fettgehalt und Verarbeitung klarer und einheitlicher ausfallen, damit sich Produkte im Regal besser vergleichen lassen.
Für Menschen mit Unverträglichkeiten oder gezielten Ernährungswünschen erleichtert die einheitlichere Darstellung die Auswahl.
Lebensmittelbehörden verweisen darauf, dass die übergeordnete Grundlage die EU-Lebensmittelinformationsverordnung bleibt, die Pflichtangaben wie Zutatenverzeichnis, Nährwerttabelle und Mindesthaltbarkeitsdatum bereits regelt.

Was bedeutet das für Hersteller und Handel?

Für Imkereien und abfüllende Betriebe bedeutet die Umstellung zusätzlichen Aufwand: Etiketten müssen neu gestaltet, Chargen genauer dokumentiert und Lieferketten lückenlos nachvollzogen werden.
Branchenverbände weisen darauf hin, dass vor allem kleinere Abfüller mit häufig wechselnden Bezugsquellen ihre Aufmachung künftig öfter anpassen müssen.
Für Ware, die vor dem Stichtag bereits in den Verkehr gebracht wurde, gelten Übergangsregelungen — sie darf bis zum Abverkauf weiter angeboten werden.
Die Lebensmittelüberwachung der Länder kontrolliert die Einhaltung; bei Verstößen drohen Beanstandungen und im Wiederholungsfall Bußgelder.
Wer beim Einkauf gezielt auf regionale Herkunft achten möchte, findet die entscheidende Information nun unmittelbar auf dem Etikett.