Zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres im September 2026 sind in zahlreichen Handwerksbetrieben in Deutschland Lehrstellen unbesetzt geblieben.
Weil sich weniger Schulabgänger für eine duale Ausbildung entscheiden und der Wettbewerb um Nachwuchs zunimmt, werben immer mehr Betriebe mit Zusatzleistungen um Auszubildende.
Dazu gehören eine Vier-Tage-Woche, ein Zuschuss zum Führerschein oder ein Dienstfahrrad.

Dass Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, prägt den Ausbildungsmarkt seit Jahren.
Nach Einschätzung von Kammern und Branchenverbänden sind besonders die Lebensmittelhandwerke wie Bäcker und Fleischer betroffen.
Ebenso trifft es die Bau- und Ausbaugewerke sowie das Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk, also gerade jene Berufe, die für Wärmewende und Wohnungsbau gebraucht werden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist regelmäßig darauf hin, dass fehlender Nachwuchs von heute später die Betriebsnachfolge und die Fachkräftebasis gefährdet.

Warum bleiben Lehrstellen trotz Nachfrage frei?

Branchenbeobachter nennen mehrere Ursachen.
Die geburtenschwachen Jahrgänge verlassen die Schulen, und zugleich entscheidet sich ein wachsender Anteil der Schulabgänger für ein Studium.
Hinzu kommen regionale Ungleichgewichte: In manchen Landkreisen finden Betriebe keine Bewerber, während Jugendliche anderswo keinen passenden Platz bekommen.
Auch Image und Arbeitsbedingungen spielen eine Rolle.
Frühe Arbeitszeiten, körperliche Belastung und wechselnde Baustellen schrecken manche Interessenten ab.

Mit dem Ausbildungsstart ist die Suche nicht beendet.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Handwerkskammern vermitteln bis weit in den Herbst hinein nach.
In vielen Berufen ist ein Einstieg auch noch in den ersten Monaten des Ausbildungsjahres möglich.
Ihre Bilanz des Ausbildungsmarkts zieht die BA jeweils für das Berichtsjahr, das am 30.
September endet.

Welche Anreize setzen die Betriebe?

Um sich von Mitbewerbern abzuheben, zahlen viele Betriebe mehr als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Verbreitet ist auch die Vier-Tage-Woche, bei der die Wochenarbeitszeit auf vier Tage verteilt oder insgesamt verkürzt wird.
Für minderjährige Auszubildende setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz allerdings enge Grenzen.
Es erlaubt grundsätzlich höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, sodass lange Arbeitstage als Ausgleich für einen freien Tag nur eingeschränkt möglich sind.

Ein weiteres Lockmittel ist der Zuschuss zum Führerschein.
Gerade auf dem Land sind Berufsschule und Baustelle ohne Auto schwer zu erreichen, und viele Betriebe brauchen Mitarbeitende, die Firmenfahrzeuge fahren dürfen.
Steuerlich gilt ein solcher Zuschuss in der Regel als Arbeitslohn, es sei denn, der Betrieb hat ein überwiegend eigenes Interesse am Führerschein.
Beim Dienstfahrrad ist die Lage günstiger: Wird es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn überlassen, bleibt der geldwerte Vorteil nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei.
Daneben bieten Betriebe Tablets, Prämien für gute Zwischenprüfungen, Zuschüsse zum Deutschlandticket oder Übernahmegarantien an.

Reichen Zusatzleistungen gegen den Nachwuchsmangel?

Marktteilnehmer sehen die Extras vor allem als Türöffner.
Ob eine Ausbildung gelingt, hängt nach ihrer Einschätzung vor allem von der Betreuung im Betrieb, einem guten Arbeitsklima und klaren Perspektiven ab, etwa auf die Meisterprüfung oder die Übernahme eines Betriebs.
Kleine Betriebe stoßen zudem an finanzielle Grenzen, wenn sie mit größeren Unternehmen oder der Industrie um dieselben Bewerber konkurrieren.

Politisch setzt der Bund auf Berufsorientierung und auf die 2024 eingeführte Ausbildungsgarantie.
Sie sieht unter anderem Praktika zur Berufsorientierung und Mobilitätszuschüsse für Auszubildende vor.
Ob das die Lücke schließt, dürften die Zahlen zeigen, die BA und Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das abgelaufene Berichtsjahr vorlegen.