Wer in Deutschland einen älteren Führerschein besitzt, muss ihn schrittweise gegen den einheitlichen EU-Kartenführerschein tauschen – und für viele rückt die nächste Frist näher: Am 19.
Januar 2027 läuft die Umtauschpflicht für Kartenführerscheine ab, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Grundlage ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis spätestens 19.
Januar 2033 alle vor dem 19.
Januar 2013 ausgestellten Dokumente ersetzt sein müssen.
Ziel ist ein europaweit einheitliches, fälschungssichereres und befristet gültiges Dokument.
Wer 2026 dran war – und wer als Nächstes folgt
Die jüngste Frist endete bereits: Bis zum 19.
Januar 2026 mussten Kartenführerscheine umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden.
Als Nächstes folgen die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004, deren Frist am 19.
Januar 2027 abläuft.
Entscheidend ist bei Kartenführerscheinen nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr, das vorne im Feld 4a des Dokuments steht.
Anders verhält es sich bei den älteren grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen: Dort richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr.
Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19.
Januar 2033 Zeit – das ist zugleich die finale Frist, bis zu der sämtliche Altdokumente getauscht sein müssen.
Wie der Umtausch abläuft und was er kostet
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde oder das Bürgeramt, viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen auch teilweise online an.
Benötigt werden in der Regel ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie der alte Führerschein.
Eine neue Prüfung oder ein ärztliches Gutachten ist für den reinen Pflichtumtausch nicht erforderlich.
Die Kosten liegen bei rund 25 Euro.
Der neue EU-Kartenführerschein ist anschließend 15 Jahre gültig und muss danach erneut ausgetauscht werden – allerdings ohne erneute Fahrprüfung.
Die Befristung dient ausschließlich dazu, Foto und Sicherheitsmerkmale aktuell zu halten.
Was bei Versäumnis droht
Wer die für sich geltende Frist verstreichen lässt und mit dem alten Dokument kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen und erlischt nicht.
Behörden raten dennoch, den Umtausch frühzeitig zu erledigen, da sich Anträge vor Fristende erfahrungsgemäß stauen.
Der Gang zum Amt reiht sich damit in eine längere Liste von Dokumenten ein, die der Staat schrittweise digitalisiert – wie die auf Herbst 2026 verschobene eID-Wallet für den digitalen Identitätsnachweis.



