Auf jedem Honigglas im deutschen Handel müssen künftig sämtliche Ursprungsländer mit ihrem prozentualen Anteil ausgewiesen werden – diese Neuregelung geht auf eine im Juni 2024 beschlossene Änderung der EU-Honigrichtlinie zurück, die die Mitgliedstaaten bis zum 14.
Juni 2026 in nationales Recht überführen müssen.
Hinter der Reform steht das Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter über die tatsächliche Zusammensetzung von Mischhonigen zu informieren und pauschale Sammelangaben wie „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ abzulösen.
Was ändert sich auf dem Etikett?
Bislang genügte bei Mischungen aus mehreren Staaten der allgemeine Hinweis, ob der Honig aus EU-Ländern, aus Nicht-EU-Ländern oder aus beidem stammt.
Eine konkrete Länderzuordnung blieb dem Hersteller erspart.
Die geänderte Richtlinie, die in Deutschland über eine Anpassung der Honigverordnung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umgesetzt wird, schreibt nun vor, dass alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden.
Der prozentuale Anteil muss dabei zumindest für die mengenmäßig wichtigsten Herkünfte angegeben werden.
Für Verbraucher wird damit erstmals nachvollziehbar, ob ein vermeintlich europäisches Produkt überwiegend aus außereuropäischen Quellen besteht.
Warum kommt die Regel?
Auslöser der Reform waren wiederholte Hinweise auf gestreckten und falsch deklarierten Honig im europäischen Binnenmarkt.
Untersuchungen der EU hatten in den vergangenen Jahren bei einem erheblichen Teil importierter Proben den Verdacht auf Beimischung von Zuckersirup ergeben.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass die bisherige Sammelkennzeichnung die Rückverfolgbarkeit erschwerte und Preisdruck zulasten ehrlich arbeitender Erzeuger erzeugte.
Die detaillierte Herkunftsangabe soll diese Intransparenz verringern und es Kontrollbehörden erleichtern, Warenströme zu prüfen.
Die Honigrichtlinie zählt zu den sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die neben Honig auch Konfitüren, Fruchtsäfte und Milcherzeugnisse regeln und im selben Reformpaket überarbeitet wurden.
Was bedeutet das für Imker?
Für heimische Imkereien gilt die neue Pflicht als Chance: Regionaler Honig, der ohnehin aus einer einzigen Herkunft stammt, hebt sich auf dem Etikett deutlicher von importierten Mischungen ab.
Der Deutsche Imkerbund e.V. (D.I.B.) hatte sich seit Jahren für eine klarere Kennzeichnung starkgemacht.
Marktteilnehmer rechnen damit, dass abfüllende Betriebe ihre Etiketten und Lieferdokumentationen anpassen müssen, was zunächst Verwaltungsaufwand bedeutet.
Kleinere Imker, die ihren Honig direkt vermarkten, sind von der prozentualen Aufschlüsselung in der Regel kaum betroffen, da sie ohnehin sortenrein abfüllen.
Offen bleibt, wie streng die Angaben kontrolliert werden und ob die Prozentwerte angesichts schwankender Ernten dauerhaft verlässlich bleiben.
Für den Einzelhandel beginnt mit der Umsetzungsfrist im Sommer 2026 eine Übergangsphase, in der alte und neue Etiketten nebeneinander im Regal stehen dürften, bis Restbestände abverkauft sind.



