Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen kritisieren zum Schuljahresbeginn 2026/27, dass die Lizenzmodelle der Schulbuchverlage für digitale Ausgaben Familien teurer kommen als klassische gedruckte Bücher – ausgerechnet in einem Jahr, in dem mehrere Bundesländer eine umfassende Lernmittelfreiheit zugesagt hatten.
Während ein gedrucktes Buch über mehrere Jahrgänge weitergereicht werden kann, sind digitale Schulbücher in der Regel an zeitlich befristete Nutzerlizenzen gebunden, die pro Schülerin und Schüler jährlich neu erworben werden müssen.
Warum sind die Lizenzen umstritten?
Der Kern des Streits liegt im Geschäftsmodell.
Gedruckte Lehrwerke gehen mit dem Kauf in den Besitz der Schule oder der Familie über und lassen sich über Jahre nutzen, verleihen oder verkaufen.
Digitale Ausgaben werden hingegen meist als Abonnement lizenziert: Der Zugang erlischt nach einem Schuljahr, ein Weiterverkauf oder die Weitergabe an den nächsten Jahrgang sind technisch wie rechtlich ausgeschlossen.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass sich dadurch wiederkehrende Kosten ergeben, die über mehrere Schuljahre summiert die einmalige Anschaffung eines gedruckten Buches übersteigen können.
Hinzu kommt, dass viele Lehrwerke nur noch im Paket aus Druckausgabe und digitaler Komponente angeboten werden.
Lehrkräfte berichten, dass eine rein digitale Ausstattung in der Praxis selten günstiger ausfällt, weil Arbeitshefte, Online-Diagnostik und interaktive Zusatzmaterialien gesondert lizenziert werden.
Was bedeutet Lernmittelfreiheit?
Unter Lernmittelfreiheit versteht man den Grundsatz, dass Schülerinnen und Schüler die für den Unterricht notwendigen Lernmittel kostenlos oder leihweise gestellt bekommen.
Die Ausgestaltung ist Ländersache und in den jeweiligen Schulgesetzen geregelt; sie reicht von vollständiger Kostenübernahme bis zu Eigenanteilen der Eltern.
Mehrere Länder hatten für das laufende Jahr eine Ausweitung der Freiheit auf digitale Lernmittel in Aussicht gestellt.
Die Auslegung dieses Versprechens ist nun strittig.
Schulträger argumentieren, befristete Lizenzkosten ließen sich nur schwer in bestehende Budgets einplanen, die ursprünglich auf langlebige Druckwerke ausgelegt waren.
Datenschutzfragen kommen hinzu: Digitale Lernplattformen wie die umstrittene Schul-Cloud verarbeiten personenbezogene Daten von Minderjährigen, was Schulen zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht.
Wie reagieren Länder und Verlage?
Kommunale Schulträger und Lehrerverbände fordern transparente, mehrjährige Lizenzmodelle sowie Campus- oder Schullizenzen, die nicht an einzelne Nutzerkonten gekoppelt sind.
Sie verweisen auf die Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung als Vergleich: Auch dort habe sich gezeigt, dass digitale Lösungen nur dann entlasten, wenn Folgekosten und Interoperabilität von Beginn an mitgedacht würden.
Verlagsseitig wird betont, dass digitale Lehrwerke fortlaufend aktualisiert, an Lehrpläne angepasst und um interaktive Funktionen erweitert würden – Leistungen, die ein einmaliger Kaufpreis nicht abbilde.
Marktteilnehmer rechnen damit, dass die Diskussion in den kommenden Monaten in den Kultusministerien der Länder geführt wird, wenn die Haushalte für das Schuljahr 2027/28 vorbereitet werden.
Ob die zugesagte Lernmittelfreiheit auch digitale Lizenzen umfasst, dürfte damit zur politischen Grundsatzfrage werden, deren Antwort über die tatsächliche Kostenbelastung vieler Familien entscheidet.



