Die Bildungsministerien der 16 Bundesländer streiten erneut über eine einheitliche digitale Lernplattform für Schulen, nachdem die vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam entwickelte Schul-Cloud Ende 2024 aus dem Regelbetrieb genommen wurde.
Während mehrere Länder auf Microsoft 365 Education setzen, halten andere an Open-Source-Lösungen wie HPI dPhoenixSuite, itslearning oder Moodle fest.
Datenschützer mehrerer Länder warnen vor einem digitalen Flickenteppich, der den Wechsel von Schülerinnen und Schülern zwischen Bundesländern erschwert und einheitliche Datenschutzstandards verhindert.

Auslöser der aktuellen Debatte ist eine Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK), in der die Länder über eine gemeinsame Architektur für den sogenannten Schulcampus-Verbund beraten haben.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie mehrere Landesdatenschutzbehörden hatten in den vergangenen Monaten wiederholt rechtliche Bedenken gegen den Einsatz US-amerikanischer Cloud-Dienste im schulischen Kernbereich geäußert.
Bezug genommen wird dabei regelmäßig auf die Schrems-II-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Warum scheiterte die HPI Schul-Cloud?

Die Schul-Cloud war 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als bundesweites Pilotprojekt gestartet worden und hatte in der Hochphase der Corona-Pandemie zeitweise mehr als eine Million Nutzerinnen und Nutzer.
Nach dem Auslaufen der Bundesförderung übernahmen einzelne Länder den Betrieb in Eigenregie, andere stiegen aus.
Branchenbeobachter führen das schrittweise Ende des Regelbetriebs auf eine Mischung aus uneinheitlicher Finanzierung, fehlender länderübergreifender Governance und Wettbewerb durch kommerzielle Anbieter zurück.
Das HPI bietet zentrale Komponenten inzwischen unter der Marke dPhoenixSuite als Open-Source-Paket über die Dataport AöR weiter an.

Microsoft 365 oder souveräne Cloud?

Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen erproben oder nutzen in Teilen Microsoft 365 Education, häufig flankiert durch zusätzliche Auftragsverarbeitungsverträge und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Andere Länder, darunter Schleswig-Holstein und Niedersachsen, setzen stärker auf souveräne Plattformen mit europäischem Hosting, etwa auf Basis von Nextcloud, Moodle oder itslearning.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz, DSK) hatte zuletzt in einem Beschluss zur Nutzung von Microsoft 365 im Schulbereich erhebliche datenschutzrechtliche Anforderungen formuliert, ohne den Einsatz pauschal zu untersagen.
Befürworter europäischer Lösungen verweisen zudem auf die laufende Debatte um digitale Souveränität und auf Förderprogramme des Bundes für Open-Source-Software im öffentlichen Sektor.

Was bedeutet das für Lehrkräfte und Schülerschaft?

Für Schulen führt die uneinheitliche Lage zu hohem Aufwand: Lehrkräfte müssen sich beim Wechsel des Bundeslandes oder bei Kooperationsprojekten in neue Systeme einarbeiten, Schülerinnen und Schüler verlieren beim Umzug häufig den Zugriff auf bisherige Lernstände.
Bildungsverbände fordern seit Längerem verbindliche Schnittstellen, etwa für Identitätsmanagement über die Schul-Logins der Länder oder den geplanten Bildungsraum des Bundes.
Ohne einheitliche Standards drohe, so Marktteilnehmer, eine dauerhafte Fragmentierung, die digitale Bildung erschwere und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zementiere.
Die Kultusministerkonferenz hat angekündigt, im kommenden Halbjahr Eckpunkte für gemeinsame Mindeststandards vorzulegen.

Quellen