Vor dem Pfingstwochenende verschärfen die Ordnungsämter in Köln, Leipzig und Hannover die Kontrollen und Bußgelder gegen unerlaubtes Grillen in städtischen Parks.
Die drei Kommunen begründen den Schritt mit einer wachsenden Zahl an Beschwerden über Rauchbelästigung, Brandgefahr und Vermüllung, während Anwohnerinitiativen und Nutzergruppen die Maßnahmen als unverhältnismäßig kritisieren.

Warum greifen die Kommunen jetzt durch?

Die Stadtverwaltungen verweisen auf die anhaltende Trockenheit im Frühjahr und auf wiederholte Einsätze der Feuerwehr in den vergangenen Wochen.
In allen drei Städten gelten Grillverbote in den meisten innerstädtischen Grünanlagen bereits seit Jahren; neu sind nun die deutlich höheren Regelsätze, die im Wiederholungsfall im oberen dreistelligen Eurobereich liegen können.
Die Ordnungsdienste sollen über die Feiertage mit zusätzlichem Personal patrouillieren, in Köln etwa entlang des Rheinufers und im Volksgarten, in Leipzig im Clara-Zetkin-Park und im Auwald, in Hannover am Maschsee und in der Eilenriede.

Die Städte argumentieren, dass die bisherigen Bußgelder von häufig unter 50 Euro keine abschreckende Wirkung mehr entfaltet hätten.
Nach Angaben der zuständigen Dezernate hat die Zahl der dokumentierten Verstöße im Vorjahresvergleich spürbar zugenommen.
Hinzu kämen Schäden an Wiesenflächen, eingebrannte Stellen auf Wegen sowie liegengelassene Einweggrills, deren Entsorgung die kommunalen Reinigungsbetriebe belaste.

Was kritisieren die Anwohnerinitiativen?

In allen drei Städten haben sich Bürgerinitiativen formiert, die einen differenzierteren Umgang mit dem Thema fordern.
Sie verweisen darauf, dass ausgewiesene Grillzonen vielerorts überlastet oder zu weit von dicht bewohnten Stadtteilen entfernt seien.
Insbesondere Bewohner kleiner Wohnungen ohne Balkon oder Garten seien auf öffentliche Flächen angewiesen.
Vertreter der Initiativen sprechen von einer sozialen Schieflage der Regelung, weil sich höhere Bußgelder ungleich auf einkommensschwächere Haushalte auswirkten.

Kritik kommt auch aus Teilen der Kommunalpolitik.
Vereinzelt fordern Ratsmitglieder, bestehende Grillzonen auszuweiten, die Zahl der Mülleimer zu erhöhen und temporäre Flächen für die Feiertage freizugeben, statt allein auf Sanktionen zu setzen.
Branchenbeobachter aus der Stadtplanung verweisen darauf, dass Städte wie München oder Berlin mit klar markierten Arealen und intensiver Pflege seit Jahren erfolgreicher steuerten als reine Verbotsregime.

Wie sieht die Rechtslage aus?

Grundlage der Bußgelder sind die jeweiligen kommunalen Grünanlagensatzungen sowie das Ordnungsbehördengesetz des Landes.
Die Höhe der Regelsätze legen die Städte in eigenen Bußgeldkatalogen fest; sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
Juristen weisen darauf hin, dass Betroffene gegen einen Bescheid Einspruch einlegen können, etwa wenn die örtliche Beschilderung unzureichend war oder das Grillgerät nicht in Betrieb genommen wurde.

Für das Pfingstwochenende rechnen die Ordnungsämter mit einem erhöhten Aufkommen.
Köln, Leipzig und Hannover kündigten an, die Einsätze auch in den Abendstunden fortzuführen.
Ob die verschärften Regeln Bestand haben, dürfte sich nach Auswertung der Einsätze im Sommer entscheiden — mehrere Stadträte haben bereits angekündigt, das Thema nach den Feiertagen erneut zu beraten.