Vor den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14.
September 2026 melden mehrere Großstädte einen deutlichen Mangel an freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Nach Angaben der zuständigen Wahlämter in Essen und Dortmund sind aktuell bis zu 30 Prozent der für den Wahlsonntag eingeplanten Schichten unbesetzt.
Die Kommunen erwägen erstmals, die Aufwandsentschädigung — das sogenannte Erfrischungsgeld — auf über 100 Euro pro Einsatztag anzuheben, um kurzfristig genügend Personal für die Besetzung der Wahllokale zu gewinnen.
Warum fehlen so viele Helferinnen und Helfer?
Die Gründe für den Rückgang sind nach Einschätzung kommunaler Wahlleitungen vielschichtig.
Zum einen falle die diesjährige Wahl in einen Zeitraum, in dem viele Schulen und Universitäten den regulären Betrieb aufgenommen hätten, was insbesondere studentische Hilfskräfte binde.
Zum anderen verweisen Behördenvertreter auf eine generelle Erschöpfung nach mehreren Wahlen in kurzer Folge: Auf die Bundestagswahl 2025 und die Europawahl 2024 folgt mit der NRW-Kommunalwahl bereits der dritte Urnengang innerhalb von rund zwei Jahren.
Hinzu kommt eine veränderte Erwartungshaltung.
Die bisherige Aufwandsentschädigung von 40 bis 60 Euro pro Tag — je nach Funktion als Beisitzer oder Wahlvorstand — werde von vielen Interessierten angesichts eines Einsatzes von häufig mehr als zwölf Stunden zunehmend als unzureichend empfunden.
Auch Berichte über vereinzelte verbale Übergriffe und konfrontatives Verhalten in Wahllokalen, die in den vergangenen Jahren dokumentiert wurden, schrecken nach Einschätzung der Kommunen potenzielle Freiwillige ab.
Was planen die Städte konkret?
In Essen und Dortmund prüfen die Wahlämter Modelle, bei denen die Entschädigung auf rund 110 bis 130 Euro pro Einsatztag steigen könnte.
Diskutiert wird zudem ein gestaffelter Ansatz, bei dem Wahlvorstände, die zusätzlich Verantwortung für die Auszählung tragen, höhere Beträge erhalten als einfache Beisitzer.
Die Entscheidung liegt jeweils bei den Hauptausschüssen der Städte und müsste in den kommenden Wochen fallen, um rechtzeitig vor Versand der Berufungen wirksam zu werden.
Parallel werben die Kommunen verstärkt in den eigenen Verwaltungen.
In mehreren NRW-Städten werden Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gezielt angesprochen, eine Tätigkeit als Wahlhelfer zu übernehmen — teils verbunden mit der Möglichkeit, den Einsatztag als Dienstzeit anzurechnen.
Auch Kooperationen mit Hochschulen, Sportvereinen und Wohlfahrtsverbänden sollen ausgeweitet werden.
Welche Folgen drohen bei anhaltendem Mangel?
Bleibt die Lücke bestehen, könnten einzelne Wahllokale zusammengelegt werden müssen.
Das hätte längere Wege für Wählerinnen und Wähler zur Folge und könnte nach Einschätzung von Wahlrechtsexperten in dicht besiedelten Stadtteilen zu längeren Wartezeiten führen.
Eine Verschiebung der Wahl ist rechtlich nicht möglich; das Kommunalwahlgesetz NRW sieht für den Stichtag keine Ausweichoption vor.
Die Landeswahlleitung in Düsseldorf hat bislang keinen flächendeckenden Notfallplan kommuniziert, verweist jedoch auf die kommunale Zuständigkeit.
Branchenbeobachter halten eine spürbare Erhöhung der Aufwandsentschädigung für unausweichlich, wenn die Kommunen die Zahl der Wahlbezirke in bisherigem Umfang aufrechterhalten wollen.
Ob der finanzielle Anreiz allein ausreicht, um die strukturellen Ursachen des Rückgangs zu beheben, ist unter Fachleuten umstritten.



