Zum 1.
Juli 2026 entfällt in der Europäischen Union (EU) die zollrechtliche Befreiung für Kleinsendungen, die bislang für eingeführte Waren mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro galt.
Zugleich soll ein Mindestzoll auf Päckchen erhoben werden, die überwiegend von asiatischen Online-Händlern wie Temu, Shein und AliExpress direkt an europäische Verbraucherinnen und Verbraucher verschickt werden.
Hintergrund ist die seit Jahren wachsende Zahl an Kleinpaketen, die nach Einschätzung der Europäischen Kommission Zollkontrollen, Marktaufsicht und den heimischen Einzelhandel gleichermaßen unter Druck setzen.
Was bedeutet der Wegfall der Zollfreigrenze?
Bislang konnten Sendungen mit geringem Warenwert ohne Erhebung von Zoll in die EU eingeführt werden.
Diese Schwelle entfällt nun, sodass grundsätzlich auch günstige Bestellungen verzollt werden können.
Die Einfuhrumsatzsteuer war bereits zuvor unabhängig vom Warenwert fällig; neu ist die zollrechtliche Behandlung selbst der günstigsten Artikel.
Die Reform richtet sich erkennbar gegen ein Geschäftsmodell, bei dem einzelne Pakete in sehr großer Zahl direkt aus Drittländern an Endkundinnen und Endkunden geliefert werden.
Branchenbeobachter verweisen darauf, dass täglich Millionen solcher Sendungen die EU-Außengrenze erreichen, was die Zollabfertigung an ihre Kapazitätsgrenzen bringt.
Mit dem Wegfall der Freigrenze und einem pauschalen Mindestzoll soll der administrative und finanzielle Anreiz für die Aufteilung von Bestellungen in viele Kleinpakete sinken.
Welche Folgen drohen Verbrauchern und Plattformen?
Für Konsumentinnen und Konsumenten dürfte sich vor allem der Preis sehr günstiger Importartikel verändern.
Ob und in welcher Höhe Plattformen den Mindestzoll an ihre Kundschaft weitergeben, ist offen; denkbar sind höhere Endpreise, gesonderte Gebühren oder veränderte Versandbedingungen.
Auch längere Lieferzeiten gelten als möglich, wenn mehr Sendungen einer förmlichen Zollabfertigung unterliegen.
Für die betroffenen Plattformen erhöht sich der Aufwand bei Deklaration und Abwicklung.
Marktteilnehmer rechnen damit, dass einzelne Anbieter ihre Logistik anpassen, etwa durch Lagerhaltung innerhalb der EU.
Damit könnte ein Teil der Direktimporte durch Lieferungen aus europäischen Distributionszentren ersetzt werden, was die zollrechtliche Ausgangslage verändert.
Was erhofft sich der heimische Einzelhandel?
Der stationäre und der europäische Online-Handel sehen in der Neuregelung vor allem eine Frage gleicher Wettbewerbsbedingungen.
Inländische Händler unterliegen Produktsicherheits-, Kennzeichnungs- und Steuerpflichten, deren Einhaltung bei einer Flut von Kleinimporten aus Drittländern schwerer zu kontrollieren ist.
Aus Sicht von Handelsverbänden geht es daher nicht allein um Zolleinnahmen, sondern auch um die Durchsetzung geltender Standards bei Verbraucherschutz und Produktsicherheit.
Kritische Stimmen geben zu bedenken, dass die praktische Wirkung von der konkreten Ausgestaltung und der Kontrolldichte abhängt.
Ohne ausreichende personelle und technische Ausstattung der Zollverwaltung bestehe die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Sendungen weiterhin nur stichprobenartig geprüft werde.
Die kommenden Monate dürften zeigen, ob der Wegfall der Zollfreigrenze tatsächlich zu einer spürbaren Verschiebung im grenzüberschreitenden Handel führt.



