Die Versorgungslage bei rezeptpflichtigen Standardpräparaten bleibt angespannt.
Vor allem gängige Blutdrucksenker, bestimmte Schmerzmittel und einzelne Antibiotika sind in deutschen Apotheken seit Monaten nur unregelmäßig verfügbar.
Während der Großhandel auf strukturelle Ursachen verweist, suchen regionale Apothekenverbünde zunehmend eigene Wege, um Lücken zu schließen.
Direktimporte aus dem europäischen Ausland und die Rückbesinnung auf die Rezeptur in der Offizin gewinnen an Bedeutung — ein Trend, der das wirtschaftliche Gefüge der Branche verändert.

Kooperationen umgehen den klassischen Großhandel

In mehreren Bundesländern haben sich Apotheken zu Einkaufsgemeinschaften zusammengeschlossen, um Wirkstoffe und Fertigarzneimittel direkt bei Herstellern in Italien, Spanien oder Polen zu beziehen.
Der Vorteil: Wer gebündelt bestellt, kann auch kleinere Chargen wirtschaftlich abnehmen, die für den deutschen Großhandel zu unattraktiv wären.
Branchenbeobachter weisen allerdings auf die regulatorischen Hürden hin.
Jeder Import muss den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes entsprechen, Packungsbeilagen sind in deutscher Sprache beizulegen, und die Chargenprüfung verlangt zusätzlichen Aufwand.

Parallel dazu erlebt die klassische Rezeptur eine Renaissance.
Apotheken stellen Präparate, deren industrielle Versionen nicht lieferbar sind, in begrenztem Umfang selbst her — vom Hustensaft bis zu Salbenrezepturen für die Schmerztherapie.
Bei Blutdruckmitteln stößt diese Praxis an Grenzen, da die Wirkstoffsynthese in der Apotheke kaum darstellbar ist.
Hier bleibt die Eigenherstellung auf das Umfüllen oder Konfektionieren importierter Wirkstoffe beschränkt.

Krankenkassen zwischen Kostendruck und Versorgungsauftrag

Für die gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich aus den neuen Beschaffungswegen ein Spannungsfeld.
Einerseits sind Rabattverträge mit ausgewählten Generikaherstellern ein zentrales Instrument der Kostendämpfung.
Andererseits laufen genau diese Verträge ins Leere, wenn die kontrahierten Hersteller nicht liefern können.
In solchen Fällen greift seit einigen Jahren eine Austauschregelung, die Apotheken die Abgabe wirkstoffgleicher Alternativen erlaubt — auch dann, wenn diese teurer sind als das ursprünglich vereinbarte Präparat.

Marktteilnehmer berichten, dass Apothekenverbünde inzwischen Gespräche mit einzelnen Kassen über regionale Sondervereinbarungen führen.
Diskutiert werden Modelle, bei denen importierte oder in Eigenherstellung gefertigte Präparate zu festen Erstattungssätzen abgerechnet werden können.
Aus Sicht der Kassen ist die Bereitschaft zu solchen Lösungen begrenzt, solange die bundesweite Rabattvertragssystematik fortbesteht.
Eine grundlegende Reform der Beschaffungsstrukturen ist politisch umstritten.

Wirtschaftliche Folgen für die Apotheke vor Ort

Für die einzelne Apotheke verschiebt sich das Geschäftsmodell.
Der zeitliche Aufwand für die Recherche von Bezugsquellen, die Dokumentation von Importvorgängen und die Beratung verunsicherter Patientinnen und Patienten ist deutlich gestiegen.
Gleichzeitig sind die Margen bei selbst importierten Präparaten oft niedriger als im klassischen Großhandelsgeschäft, weil Skaleneffekte fehlen.
Kleinere Betriebe, die sich keinem Verbund anschließen, geraten dadurch zusätzlich unter Druck.

Ob die derzeitigen Anpassungsstrategien tragfähig bleiben, hängt nicht zuletzt von politischen Weichenstellungen ab.
Diskutiert werden eine Lockerung der Rabattvertragslogik, eine stärkere Förderung der europäischen Wirkstoffproduktion sowie verbindliche Vorratspflichten für versorgungskritische Arzneimittel.
Bis konkrete Maßnahmen greifen, dürften regionale Eigeninitiativen das Bild der deutschen Arzneimittelversorgung weiter prägen.

Quellen