Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat am Mittwoch in Berlin vor wachsenden Lieferengpässen bei langwirksamen Insulin-Analoga gewarnt und eine staatlich finanzierte Notfallbevorratung durch den Bund gefordert.
Betroffen seien nach Angaben des Verbandes vor allem Basal-Insuline, die Millionen von Diabetes-Patientinnen und -Patienten in Deutschland täglich injizieren müssen.
Nach Darstellung des Verbandes meldeten Apotheken in mehreren Bundesländern seit Wochen Schwierigkeiten bei der Beschaffung einzelner Präparate.
Patientinnen und Patienten müssten teils mehrere Apotheken kontaktieren oder auf alternative Wirkstoffe ausweichen, was eine ärztliche Neueinstellung der Therapie erfordere.
Der Verband sprach von einer „strukturellen Verknappung", die sich seit Anfang des Jahres verschärft habe.
Warum werden Insulin-Analoga knapp?
Der Markt für Langzeit-Insuline gilt als hochkonzentriert: Wenige Hersteller bedienen weltweit den Großteil der Nachfrage.
Produktionsausfälle, eine gestiegene Nachfrage durch wirkstoffverwandte Abnehmpräparate sowie Lieferprobleme bei Glaspatronen und Pen-Komponenten gelten unter Branchenbeobachtern als Hauptursachen.
Hinzu komme, dass der Festbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung die Margen drücke und Hersteller den deutschen Markt im Zweifel nachrangig bedienten.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt seit 2023 eine erweiterte Liste versorgungsrelevanter Wirkstoffe, zu der auch mehrere Insulin-Analoga zählen.
Eine Meldepflicht für Hersteller besteht seit Inkrafttreten des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG).
Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen reichten aus Sicht des Apothekerverbandes jedoch nicht aus, da sie überwiegend Antibiotika und Kinderarzneimittel adressierten.
Was fordert der Apothekerverband konkret?
Der DAV verlangt, dass der Bund eine Pflichtreserve für versorgungskritische Insuline aufbaut, ähnlich der nationalen Reserve für Schutzausrüstung.
Vorgeschlagen wird ein dreimonatiger Vorrat, der zentral gelagert und im Engpassfall über den Großhandel an Apotheken verteilt würde.
Zudem fordert der Verband eine Lockerung der sogenannten Rabattvertragsbindung: Apotheken sollen bei nachgewiesener Nichtverfügbarkeit ohne Rücksprache mit Krankenkassen auf wirkstoffgleiche Alternativen ausweichen können.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, die Liste versorgungskritischer Arzneimittel zu erweitern.
Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es auf Anfrage, man prüfe weitere Schritte; eine konkrete Zusage zu einer Bundesreserve liegt bislang nicht vor.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen verweisen darauf, dass eine staatliche Bevorratung mit erheblichen Lager- und Vernichtungskosten verbunden sei, da Insulin als Kühlware nur begrenzt haltbar ist.
Welche Folgen drohen den Patienten?
Für Diabetikerinnen und Diabetiker mit Typ-1-Diabetes ist die kontinuierliche Versorgung mit Insulin lebensnotwendig.
Ein erzwungener Präparatewechsel kann nach Einschätzung von Fachgesellschaften zu Schwankungen des Blutzuckerspiegels führen und im Einzelfall stationäre Behandlungen erforderlich machen.
Patientenorganisationen kritisieren, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen zu spät griffen und der Druck auf die ambulante Versorgung steige.
Marktteilnehmer rechnen damit, dass sich die Lage erst entspannt, wenn neue Produktionskapazitäten verfügbar sind — frühestens ab dem kommenden Jahr.



