Kommunale Verwaltungen in Deutschland registrieren nach eigenen Rückmeldungen aus Bürgerämtern, dass zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer ihren digitalen Behördengang kurz vor dem Abschluss abbrechen, weil sich der elektronische Personalausweis mit dem eigenen Smartphone nicht auslesen lässt.
Als Ursache gilt die Schnittstelle für Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, NFC) in älteren Android-Geräten, die den für die Online-Ausweisfunktion nötigen Datenaustausch nur eingeschränkt beherrscht.
Weil der Identitätsnachweis damit an der letzten Stufe des Verfahrens hängen bleibt, halten viele Kommunen Papierformulare parallel vor.

Warum bricht der digitale Behördengang kurz vor dem Ziel ab?

Die Online-Ausweisfunktion des seit dem 1.
November 2010 ausgegebenen elektronischen Personalausweises überträgt zwischen Chip und Smartphone vergleichsweise große Datenpakete.
Dafür muss die NFC-Hardware sogenannte erweiterte Kommandolängen (Extended Length) unterstützen – eine Eigenschaft, die vom verbauten NFC-Chipsatz und der Firmware des Herstellers abhängt, nicht allein von der Android-Version.
Geräte aus früheren Modellgenerationen erfüllen diese Anforderung nur teilweise; teils bricht die Verbindung ab, teils wird der Ausweis gar nicht erkannt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die NFC-Antenne je nach Modell an unterschiedlichen Stellen des Gehäuses sitzt und der Ausweis während des gesamten Vorgangs aufliegen muss.
Für den Nutzer wirkt das wie ein Fehler der jeweiligen Behörden-App, obwohl der eigentliche Ausleseprozess über die vom Bund bereitgestellte AusweisApp läuft, deren technische Vorgaben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in eigenen Technischen Richtlinien festgelegt hat.

Welche Folgen hat das für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das OZG-Änderungsgesetz verpflichten Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Der elektronische Identitätsnachweis ist dabei die Schlüsselkomponente: Ohne verlässliche Authentifizierung lassen sich weder ein Nutzerkonto wie die BundID noch das Once-Only-Prinzip tragfähig umsetzen, bei dem Nachweise nur einmal beigebracht werden müssen.
Bricht die Auslesung ab, entsteht genau der Medienbruch, den die Digitalisierung beseitigen sollte – der Vorgang wandert zurück an den Schalter oder in den Briefkasten.
Aus Sicht von Verwaltungsfachleuten wiegt das doppelt: Der Aufwand für die digitale Strecke bleibt bestehen, während die analoge Parallelstruktur weiter finanziert werden muss.
Hinzu kommt ein Vertrauensproblem.
Wer den Vorgang einmal abgebrochen hat, kehrt erfahrungsgemäß seltener zum digitalen Angebot zurück.

Welche Auswege halten die Kommunen bereit?

Kurzfristig setzen Verwaltungen auf drei Behelfe: Hinweise auf geprüfte Gerätekompatibilität vor Beginn des Antrags, Terminals oder Kartenlesegeräte im Bürgerbüro sowie das unveränderte Papierverfahren als Rückfallebene.
Mittelfristig richtet sich die Erwartung auf mobile Identitätslösungen, die den Ausweis einmalig in ein Sicherheitselement des Smartphones übertragen und den wiederholten NFC-Kontakt entbehrlich machen.
Auf europäischer Ebene verpflichtet die Verordnung (EU) 2024/1183 zur Änderung des eIDAS-Rahmens die Mitgliedstaaten zudem, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine digitale Brieftasche – die European Digital Identity Wallet – bereitzustellen.
Bis solche Verfahren flächendeckend verfügbar sind, bleibt die Hardware in der Hosentasche der begrenzende Faktor.
Marktbeobachter verweisen darauf, dass sich der Gerätebestand nur langsam erneuert und ältere Smartphones gerade in Bevölkerungsgruppen verbreitet sind, die von einem digitalen Behördengang besonders profitieren würden.