Rund 80.000 Haushalte im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg müssen seit Montagmorgen ihr Leitungswasser vor dem Verzehr abkochen.
Das zuständige Gesundheitsamt hat die Anordnung verfügt, nachdem in Routineproben des regionalen Versorgers coliforme Bakterien und in einer Teilprobe auch Escherichia coli nachgewiesen wurden.
Betroffen sind nach Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gemeinden im westlichen Kreisgebiet, darunter Teile von Waiblingen, Fellbach und Weinstadt.
Die Ursache der Verunreinigung wird derzeit gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg geprüft.

Was die Abkochanordnung im Alltag bedeutet

Das Wasser darf weiterhin zum Duschen, Waschen und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Zum Trinken, Zähneputzen, Zubereiten von Speisen und Säuglingsnahrung muss es jedoch mindestens drei Minuten sprudelnd gekocht werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Robert Koch-Institut (RKI) verweisen darauf, dass Escherichia coli als Indikatorkeim für fäkale Verunreinigungen gilt und ein Risiko für Magen-Darm-Erkrankungen birgt.
Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen wurden gesondert informiert; in mehreren Kantinen wurde auf abgepacktes Wasser umgestellt.
Das Deutsche Rote Kreuz hat in zwei Ortsteilen Trinkwasser-Ausgabestellen eingerichtet, an denen Anwohner abgefülltes Wasser erhalten können.

Streit um die Finanzierung der Netzsanierung

Die Verunreinigung trifft auf eine seit Monaten schwelende Debatte zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen über die Sanierung des regionalen Leitungsnetzes.
Teile der betroffenen Hauptleitungen stammen nach Angaben der Kreisverwaltung aus den 1960er- und 1970er-Jahren.
Eine im vergangenen Jahr beauftragte Zustandsanalyse hatte erheblichen Investitionsbedarf festgestellt.
Die kommunalen Spitzenverbände, darunter der Gemeindetag Baden-Württemberg, fordern eine stärkere Beteiligung des Landes an den Sanierungskosten.
Kleinere Gemeinden verweisen darauf, dass eine Umlage allein über die Wassergebühren sozialpolitisch schwer vermittelbar sei — ein Argument, das auch in der Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung nach dem Hochwasser im Bliesgau eine Rolle spielt.
Das baden-württembergische Umweltministerium hatte zuletzt auf bestehende Förderprogramme der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur verwiesen, gleichzeitig aber die Eigenverantwortung der Versorger betont.

Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern verschärft der aktuelle Befund den Druck auf eine zügige Einigung.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) weist seit Jahren auf einen wachsenden Sanierungsstau im deutschen Trinkwassernetz hin.
Die novellierte Trinkwasserverordnung, die seit Juni 2023 in Kraft ist, hat die Kontrollpflichten der Versorger ausgeweitet und auch Anforderungen an den Austausch bleihaltiger Leitungen sowie Konflikte mit Kommunen über parallele Tiefbauarbeiten verschärft.

Wie lange die Anordnung gelten könnte

Wann die Abkochanordnung aufgehoben werden kann, ist offen.
Üblicherweise sind nach einer Spülung und Chlorung des Netzes zwei aufeinanderfolgende negative Beprobungen im Abstand von 24 Stunden erforderlich.
Der Versorger rechnet nach eigener Auskunft mit einer Dauer von mindestens einer Woche.
Parallel laufen Hygieneproben an Hochbehältern und Druckerhöhungsanlagen, um die Eintragsstelle einzugrenzen.
Die Kreisverwaltung will am Mittwoch in einer Sondersitzung über das weitere Vorgehen und über Soforthilfen für besonders betroffene Einrichtungen beraten.

Quellen