Familien, die in den Herbstferien 2026 aus Großbritannien, der Türkei oder anderen Nicht-EU-Staaten an deutsche Flughäfen zurückkehren, sollten für die Grenzkontrolle mehr Zeit einplanen.
Grund ist das digitale Ein- und Ausreisesystem der EU (Entry/Exit System, EES), das am 12.
Oktober 2025 schrittweise gestartet ist und seit dem 10.
April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen vollständig gilt.
Die Bundespolizei erfasst dabei bei Drittstaatsangehörigen Gesichtsbild und Fingerabdrücke, der Stempel im Reisepass entfällt.

Wen betrifft die biometrische Erfassung?

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/2226.
Betrieben wird das zentrale System von der EU-Agentur eu-LISA.
Registriert werden Reisende ohne EU-Staatsangehörigkeit, die sich für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.
Deutsche und andere EU-Bürger werden nicht erfasst.
Ausgenommen sind auch Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel eines Schengen-Staats.
Das betrifft viele türkischstämmige Familien, die in Deutschland leben.

Erfasst werden dagegen etwa britische Familienangehörige, Verwandte aus der Türkei, die mit einem Visum zu Besuch kommen, oder Mitreisende aus anderen Drittstaaten.
Bei der ersten Einreise speichert das System Passdaten, ein Gesichtsbild und vier Fingerabdrücke.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Abnahme der Fingerabdrücke befreit.
Die Daten bleiben in der Regel 3 Jahre gespeichert.
Bei späteren Grenzübertritten genügt meist ein Abgleich, der schneller geht als die Ersterfassung.

Warum dauert es auch für EU-Bürger länger?

Auf Flügen aus London, Istanbul oder Antalya sitzen oft viele Drittstaatsangehörige.
Ihre Ersterfassung dauert deutlich länger als die frühere Sichtkontrolle mit Stempel.
Je nach Flughafen gibt es Selbstbedienungsterminals, an denen sich Daten vorab erfassen lassen.
Die eigentliche Kontrolle ersetzen sie aber nicht.
Wo sich Kontrollspuren überschneiden oder Personal zwischen den Schaltern wechselt, werden auch die Schlangen für EU-Bürger länger.
Branchenbeobachter rechnen besonders zum Ferienende mit Engpässen, wenn freitags und sonntags am Abend viele Maschinen kurz nacheinander landen.

Familien mit gemischter Staatsangehörigkeit trifft das besonders.
Reist ein Elternteil mit britischem oder türkischem Pass ohne deutschen Aufenthaltstitel, bleibt der Familie nur, sich aufzuteilen oder geschlossen die langsamere Spur zu nehmen.
Die automatisierten EasyPASS-Kontrollspuren der Bundespolizei können nur berechtigte EU-Bürger nutzen.

Wie viel Puffer ist sinnvoll?

Allgemeingültige Wartezeiten gibt es nicht.
Sie hängen vom Flughafen, von der Tageszeit und vom Anteil der Erstregistrierungen ab.
Einige Flughäfen melden die aktuelle Lage auf ihren Websites oder in ihren Apps.
Wer in Deutschland noch einen Anschlussflug hat, sollte daran denken, dass die Grenzkontrolle am ersten Schengen-Flughafen stattfindet.
Die von den Airlines angesetzten Mindestumsteigezeiten berücksichtigen lange Schlangen an der Grenze nicht immer.
Bei einer durchgehenden Buchung muss die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung (EG) Nr.
261/2004 für die Weiterbeförderung sorgen.
Wer mit getrennten Tickets reist, trägt das Risiko eines verpassten Anschlusses dagegen selbst.

Für die Hinreise nach Großbritannien gilt außerdem: Deutsche Staatsangehörige brauchen seit dem 2.
April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation, ETA), die vor Reiseantritt zu beantragen ist.
Für die Türkei genügt Deutschen bei Kurzaufenthalten ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Die aktuellen Einreisebestimmungen veröffentlicht das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Familien sollten diese vor der Abreise prüfen, auch die Dokumente der Kinder.