Mehrere Ausschüsse des Bundesrats haben in ihren Empfehlungen vor dem ersten Durchgang der Länderkammer in Berlin Nachbesserungen am geplanten Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verlangt.
Sie begründen ihren Vorstoß mit der Sorge, dass der Sparkurs des Bundesgesundheitsministeriums die Beitragszahler über steigende Zusatzbeiträge belastet und Folgekosten auf die Länder verlagert.
Das Vorhaben soll die Ausgaben der Krankenkassen dämpfen, deren Defizit zuletzt nur durch eine Anhebung der Zusatzbeiträge ausgeglichen werden konnte.
Im Kern setzt das Paket an mehreren Stellschrauben an: an Vergütungen im stationären und ambulanten Bereich, an Arznei- und Verwaltungskosten sowie an strukturellen Einsparungen.
Damit reagiert das Ministerium auf eine Finanzierungslücke, die der Schätzerkreis der GKV für die kommenden Jahre fortgeschrieben hat.
Worum geht es beim Sparpaket?
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich überwiegend aus einkommensabhängigen Beiträgen, die sich aus einem bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammensetzen.
Den Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag legt das Bundesgesundheitsministerium jährlich auf Grundlage der Prognosen des Schätzerkreises fest.
Steigen die Ausgaben schneller als die Einnahmen, müssen die Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserven zu halten.
Genau diesen Mechanismus will das Sparpaket entlasten, indem es die Ausgabendynamik begrenzt.
Warum laufen die Länder Sturm?
Die Ausschussempfehlungen kritisieren vor allem, dass Einsparungen bei der Krankenhausfinanzierung und der ambulanten Versorgung in den Ländern unmittelbar spürbar würden.
Mehrere Bundesländer sehen die Gefahr, dass Kliniken in der Fläche und Versorgungsangebote in strukturschwachen Regionen unter zusätzlichen Druck geraten.
Sie verweisen darauf, dass die Länder bereits über die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser in der Pflicht stehen und weitere Lasten nicht ohne Weiteres auffangen könnten.
Hinzu kommt der Vorwurf, das Tempo des Gesetzgebungsverfahrens lasse zu wenig Raum für eine belastbare Folgenabschätzung.
Was bedeutet das für die Beiträge?
Die Empfehlungen der Ausschüsse sind für das Bundesratsplenum nicht bindend, geben aber die Linie für die anstehende Beratung vor.
Beim ersten Durchgang kann die Länderkammer eine Stellungnahme abgeben, auf die die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung reagiert.
Handelt es sich um ein Einspruchsgesetz, kann der Bundesrat das Vorhaben verzögern, aber nicht dauerhaft blockieren.
Sollten die geforderten Änderungen ausbleiben, warnen Branchenbeobachter vor einem weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge, der die Nettoeinkommen der Versicherten und die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber zusätzlich belasten würde.
Eine endgültige Bewertung der finanziellen Wirkung steht aus, bis das Gesetz seinen weiteren Weg durch das parlamentarische Verfahren genommen hat.



