Seit dem 1.
August 2026 haben Kinder, die in Deutschland in die erste Klasse einer Grundschule eintreten, einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung.
Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das der Bundestag bereits 2021 beschlossen hat und das den Anspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert.
Zuständig für die Umsetzung sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in der Regel die Kommunen – und genau dort zeigt sich, dass ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf sehr unterschiedliche regionale Ausgangslagen trifft.
Der Anspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit eingerechnet wird.
Die Länder können festlegen, dass der Anspruch während der Schulferien für bis zu vier Wochen im Jahr ruht.
Ausgebaut wird stufenweise: Im Schuljahr 2027/2028 kommen die zweiten Klassen hinzu, danach die dritten, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 anspruchsberechtigt sind.
Wer den Anspruch nicht erfüllt sieht, kann ihn auf dem Verwaltungsrechtsweg geltend machen – ein Mechanismus, der aus dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bekannt ist.
Warum fällt der Ausbau regional so unterschiedlich aus?
Die Ausgangsbedingungen sind ungleich verteilt.
In den ostdeutschen Ländern ist eine flächendeckende Hortstruktur historisch gewachsen; dort erreichen die Betreuungsquoten im Grundschulalter seit Jahren hohe Werte.
In mehreren westdeutschen Flächenländern dagegen dominiert bislang die verlässliche Halbtagsgrundschule mit ergänzenden Angeboten, deren Umfang von Kommune zu Kommune und teilweise von Schule zu Schule variiert.
Für Eltern bedeutet das: Der Rechtsanspruch ist bundesweit derselbe, das tatsächlich verfügbare Angebot – offener Ganztag, gebundener Ganztag oder kommunaler Hort – ist es nicht.
Hinzu kommt die Frage der Räume.
Ganztagsbetreuung benötigt Mensen, Ruhe- und Bewegungsflächen sowie Räume für Hausaufgaben und Freizeit.
Kommunale Spitzenverbände weisen seit Längerem darauf hin, dass Schulbau und Sanierung an langen Planungs- und Vergabezeiten – bis hin zu stockenden digitalen Bauanträgen – sowie an den Kapazitäten des Bauhandwerks hängen.
Der Bund beteiligt sich über ein Investitionsprogramm mit bis zu 3,5 Milliarden Euro sowie ab 2030 mit jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro an den laufenden Betriebskosten; die Hauptlast der Finanzierung tragen jedoch Länder und Kommunen.
Wo liegt der Engpass beim Personal?
Entscheidender als Beton ist vielerorts das Personal.
Für den Ganztag werden Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kräfte aus Sport, Musik und Kultur benötigt – oft in Teilzeit und zu Randzeiten des Schultags.
Der Arbeitsmarkt für pädagogische Fachkräfte ist bereits durch den Kita-Ausbau angespannt; auch an anderer Stelle im Schulalltag, etwa beim Streit um digitale Schulbücher, zeigt sich, wie stark die Umsetzung von den Ressourcen vor Ort abhängt.
Fachverbände verweisen darauf, dass ein Ausbau, der überwiegend über kurzfristig beschäftigte Hilfskräfte abgedeckt wird, den qualitativen Anspruch des Gesetzes unterlaufen könnte.
Was heißt das für Eltern im laufenden Schuljahr?
Praktisch läuft die Anmeldung über die Schule oder den kommunalen Träger, häufig bereits im Frühjahr vor der Einschulung.
Eltern, die kein Angebot erhalten, sollten die Ablehnung schriftlich dokumentieren lassen, da sie Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung ist.
Über Elternbeiträge entscheiden die Länder; sie können sozial gestaffelt werden, sind aber nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Für die kommenden drei Ausbaustufen gilt, dass der Druck auf die Kommunen jährlich zunimmt: Mit jedem neuen Jahrgang wächst die Zahl der Anspruchsberechtigten, ohne dass die Infrastruktur automatisch mitwächst.



