Vor wenigen Jahren galten Kleingartenanlagen vielerorts als Auslaufmodell, geprägt vom Bild alternder Vereinsmitglieder, strenger Gartenordnungen und gepflegter Rabatten ohne Nachwuchs.
Inzwischen hat sich die Lage in den deutschen Ballungsräumen spürbar gedreht.
In Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main melden Bezirksverbände Wartezeiten, die nach Angaben von Branchenbeobachtern teils mehrere Jahre betragen.
Die Nachfrage übersteigt das Angebot derart deutlich, dass einzelne Vereine die Aufnahme neuer Bewerber zeitweise aussetzen mussten.
Was lange als Hobby einer schrumpfenden Generation galt, entwickelt sich zu einem knappen Gut der städtischen Lebensqualität.
Pandemie-Effekt mit langer Halbwertszeit
Die Pandemiejahre haben den Trend deutlich beschleunigt.
Wer im Lockdown ohne Balkon oder Garten auskommen musste, suchte anschließend gezielt nach einem eigenen Stück Grün.
Diese Nachfrage ist auch nach dem Ende der Beschränkungen nicht abgeebbt, sondern hat sich verstetigt.
Hinzu kommen veränderte Arbeitsbedingungen: Wer mehrere Tage pro Woche im Homeoffice arbeitet, verbringt mehr Zeit im unmittelbaren Wohnumfeld und sucht nach Ausgleichsräumen jenseits der eigenen vier Wände.
Der Schrebergarten, einst Symbol bürgerlicher Freizeitgestaltung des 20.
Jahrhunderts, erfüllt damit ein Bedürfnis, das in verdichteten Innenstadtlagen kaum noch anders zu decken ist.
Gleichzeitig hat sich das Profil der Bewerber verändert.
In den Anlagen treffen langjährige Pächter zunehmend auf jüngere Familien, Paare in den Dreißigern, alleinerziehende Eltern und auch auf Bewerber mit Migrationsgeschichte, die in der eigenen Parzelle eine Form von Selbstversorgung und sozialer Verankerung suchen.
Die klassische Trennung zwischen traditionellem Vereinsleben und neuen Lebensentwürfen löst sich an vielen Stellen auf, was den Verbänden organisatorisch einiges abverlangt.
Kommunen experimentieren mit neuen Modellen
Um dem Andrang gerecht zu werden, ohne den knappen Bestand auszuweiten, setzen mehrere Städte auf neue Vergabemodelle.
Verbreitet ist die sogenannte Zwischenpacht, bei der eine Parzelle zeitlich befristet vergeben wird, etwa wenn der eigentliche Pächter krankheits- oder altersbedingt nicht mehr selbst gärtnern kann.
So bleiben Flächen in Bewirtschaftung, ohne dass Pachtverhältnisse sofort vollständig aufgelöst werden müssen.
Andere Kommunen fördern Gemeinschaftsparzellen, in denen sich mehrere Haushalte eine Fläche teilen und so auch Bewerbern den Zugang ermöglichen, die sich eine vollständige Pacht zeitlich oder finanziell nicht zutrauen.
Mancherorts werden zudem ehemalige Bahnflächen, Brachen oder kleinere Grünstreifen als Gartenflächen erschlossen, oft in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern.
Solche Projekte ergänzen das klassische Kleingartenwesen um niedrigschwellige Angebote, etwa in Form von Hochbeeten oder Mietparzellen ohne Vereinsbindung.
Marktteilnehmer betonen, dass diese Modelle den Druck auf die etablierten Anlagen mildern, ihn aber nicht ersetzen.
Zwischen Bauland und Bestandsschutz
Im Hintergrund läuft eine politisch heikle Debatte.
Kleingartenflächen liegen häufig in Lagen, die für den Wohnungsbau attraktiv wären, was in einzelnen Städten zu Auseinandersetzungen über Flächennutzungspläne geführt hat.
Die Verbände verweisen auf den ökologischen Wert der Anlagen, ihre Funktion als Frischluftschneisen und Rückzugsraum für Insekten und Vögel sowie auf ihren Beitrag zur sozialen Infrastruktur.
Für viele Kommunen stellt sich damit weniger die Frage, ob Kleingärten erhalten bleiben sollen, sondern wie sie zeitgemäß weiterentwickelt werden können.
Die Rekordwartelisten dürften den politischen Spielraum, an diesen Flächen zu rütteln, eher verkleinern als vergrößern.



