Mit dem Auslaufen der ersten großen Wartungsverträge stehen die Schulträger in Deutschland vor einer Entscheidung, die in den Haushaltsplänen vieler Kommunen für Unruhe sorgt: Was geschieht mit den Tablets, die zwischen 2020 und 2022 in großem Umfang an Schülerinnen und Schüler ausgegeben wurden?
Die meisten Geräte stammen aus dem Digitalpakt Schule sowie aus Sofortausstattungsprogrammen, die zu Beginn der Pandemie mit hohem Tempo umgesetzt wurden.
Vier bis fünf Jahre später nähern sich diese Beschaffungen technisch wie vertraglich dem Ende ihres Lebenszyklus.
Vom Notkauf zum Verschleißfall
Die damaligen Beschaffungen waren von der Dringlichkeit des Distanzunterrichts geprägt.
Standardisierte Geräte wurden in großen Stückzahlen über Rahmenverträge bezogen, häufig inklusive Serviceverträgen mit Laufzeiten von drei bis fünf Jahren.
Diese Pakete deckten Reparaturen, Austauschgeräte und Software-Updates ab.
Mit ihrem Auslaufen verschiebt sich die Verantwortung zurück auf die Schulträger, also überwiegend auf Städte und Landkreise.
Gleichzeitig melden sich erste Hersteller, deren Modelle aus den Pandemie-Tranchen keine Sicherheitsupdates mehr erhalten oder bei denen Akkus und Ladebuchsen die typische Verschleißgrenze überschreiten.
In vielen Schulen ist die Lage uneinheitlich: Während ein Teil der Geräte noch zuverlässig läuft, ist ein anderer Teil bereits als nicht mehr unterrichtstauglich eingestuft.
Vertreter kommunaler Spitzenverbände verweisen seit Monaten darauf, dass eine flächendeckende Neubeschaffung in der bisherigen Größenordnung haushaltspolitisch kaum realistisch sei.
Zugleich fehlt auf Bundesebene bislang ein Anschlussprogramm, das die Kommunen in vergleichbarer Höhe entlasten würde wie der ursprüngliche Digitalpakt.
Reparieren statt ersetzen
Mehrere Bundesländer setzen darauf, die Lebensdauer der bestehenden Flotte gezielt zu verlängern.
In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein laufen derzeit Initiativen, die unter anderem zentrale Reparaturwerkstätten, Tauschpools und die Aufbereitung defekter Geräte vorsehen.
Teilweise werden bestehende Werkstätten für Verwaltungs-IT oder Berufsschulen einbezogen, die über entsprechendes Personal verfügen.
Ziel ist, einen größeren Anteil ausgefallener Geräte wieder in den Unterricht zurückzuführen, statt sie zu verschrotten.
Auch in einzelnen Großstädten entstehen Modelle, in denen Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge in begleiteten Werkstätten an der Reparatur beteiligt werden.
Befürworter sehen darin neben dem Kostenvorteil einen pädagogischen Effekt.
Kritisch beobachtet wird hingegen, dass die Aufbereitung bei älteren Geräten an Grenzen stößt, etwa wenn Sicherheitsupdates ausbleiben oder Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
Branchenbeobachter weisen darauf hin, dass eine konsequente Reparaturstrategie nur dort trägt, wo Hersteller Ersatzteile und Softwarepflege langfristig zusichern.
Offene Fragen für den nächsten Beschaffungszyklus
Unabhängig von der jeweiligen Linie zeichnet sich ab, dass die nächste Anschaffungswelle deutlich gestaffelter erfolgen wird als die Notkäufe der Pandemie.
Marktteilnehmer rechnen damit, dass kürzere Laufzeiten, modulare Wartungsbausteine und stärkere Kriterien für Reparaturfähigkeit künftig Standard in den Ausschreibungen werden.
Für die Schulen selbst bleibt die zentrale Frage, wie sich der Unterricht in der Übergangsphase organisieren lässt, ohne den im Distanzunterricht erreichten digitalen Stand wieder einzubüßen.
In den Kultusministerien wird eine abgestimmte Linie zwischen Bund und Ländern als Voraussetzung dafür genannt, dass die Erfahrungen aus den Pandemiejahren nicht in Einzelinitiativen zerfallen.



