Für Mieterhaushalte in Deutschland stellt sich zu Beginn der Heizperiode im Oktober 2026 die Frage, ob ihre monatlichen Heizkostenvorauszahlungen für den Winter reichen.
Dafür zählen der eigene Verbrauch, die Füllstände der Gasspeicher, die die Bundesnetzagentur in ihren Lageberichten zur Gasversorgung ausweist, und die Preise am Großhandelsmarkt, an dem Versorger ihr Gas einkaufen.

Wie hängen Speicherstand und Großhandelspreis zusammen?

Gut gefüllte Speicher gelten am Markt als Puffer gegen Lieferengpässe in kalten Wintermonaten.
Je höher der Füllstand vor der Heizperiode, desto geringer schätzen Marktteilnehmer meist das Risiko kurzfristiger Preisspitzen ein.
Niedrige Stände dagegen erhöhen die Nachfrage nach Wintergas und können die Terminpreise nach oben treiben.
Bei den Haushalten kommt dieser Zusammenhang allerdings nur mittelbar an.
Versorger kaufen ihre Mengen meist Monate oder Jahre im Voraus, sodass Bewegungen am Großhandelsmarkt erst verzögert und abgeschwächt in den Endkundentarifen der Versorger auftauchen.
Zudem macht der Großhandelspreis nur einen Teil des Endpreises aus.
Hinzu kommen Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe, CO₂-Preis und 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Entlastend wirkt seit dem 1.
Januar 2026 der Wegfall der Gasspeicherumlage.
Über sie waren zuvor die Kosten der staatlich veranlassten Speicherbefüllung auf die Gaskunden umgelegt worden.
In die andere Richtung wirkt der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), für den 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne gilt.

Was bedeutet das für eine 70-Quadratmeter-Wohnung?

Eine Beispielrechnung zeigt die Größenordnungen.
Sie beruht auf Annahmen, nicht auf einem konkreten Tarif.
Angenommen wird ein Verbrauch von 140 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr, ein Wert, der für unsanierte Mehrfamilienhäuser häufig angesetzt wird.
Für 70 Quadratmeter ergibt das rund 9.800 Kilowattstunden im Jahr für Heizung und Warmwasser.

Bei einem angenommenen Arbeitspreis von 10 Cent je Kilowattstunde brutto fallen dafür rund 980 Euro im Jahr an, also etwa 82 Euro im Monat.
Bei 12 Cent steigen die Kosten auf rund 1.176 Euro im Jahr oder etwa 98 Euro im Monat.
Zwei Cent Unterschied je Kilowattstunde bedeuten in diesem Beispiel also rund 16 Euro mehr pro Monat.
Grundpreis, Wartung und Messdienst kommen hinzu und werden in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen.

Auch der CO₂-Anteil lässt sich abschätzen.
Erdgas verursacht rund 0,2 Kilogramm CO₂ je Kilowattstunde.
Bei 9.800 Kilowattstunden sind das knapp 2 Tonnen, bei 55 bis 65 Euro je Tonne also netto etwa 108 bis 127 Euro im Jahr.
Wie viel davon der Mieter zahlt, regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz nach der Energieeffizienz des Gebäudes.
In schlecht gedämmten Häusern trägt der Vermieter den größeren Teil.

Wann passen sich die Abschläge an?

In den meisten Mietverhältnissen stehen die Vorauszahlungen für diesen Winter bereits fest.
Nach § 560 Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Vermieter und Mieter die Vorauszahlungen in der Regel erst nach einer Betriebskostenabrechnung auf eine angemessene Höhe anpassen.
Höhere Kosten aus dem laufenden Winter zeigen sich deshalb oft erst mit der Abrechnung im Folgejahr, und zwar als Nachzahlung und zugleich als höherer Abschlag.

Verbraucherschützer empfehlen daher, die letzte Abrechnung mit dem aktuellen Abschlag zu vergleichen.
Zeichnet sich eine Lücke ab, sollten Mieter Rücklagen bilden oder eine freiwillige Erhöhung vereinbaren.
Der Speicherstand gibt dafür einen Anhaltspunkt, ersetzt aber nicht den Blick auf den eigenen Verbrauch.
Am Ende bestimmt die Witterung des Winters die Rechnung stärker als jede Prognose zu Beginn der Heizperiode.